Happy End nach OberarmstraffungGericht verdonnert Krankenkasse zu Schönheits-OP

Heike Bender beweist, dass es sich manchmal lohnt, hartnäckig zu bleiben. 2011 nimmt die Braunschweigerin stolze 50 Kilo ab - eigentlich ein Grund zur Freude. Was bleibt, ist aber sehr viel überschüssige Haut an den Armen. Eine riesige Belastung für die 63-Jährige. Und die Krankenkasse weigert sich, eine Hautstraffung zu bezahlen. 10 Jahre später gibt ein Gericht Heike Bender recht und sie wird endlich operiert.
Wie das Ergebnis aussieht und wie groß die Erleichterung bei Heike Bender ist, sehen Sie im Video.

Tochter ist stolz auf ihre Mama

Ihren ersten Antrag auf eine Oberarmstraffung stellt Heike Bender 2011, doch die Krankenkasse lehnt ab. Die Braunschweigerin klagt, aber ohne Erfolg. Die Begründung: Der Hautüberschuss beeinträchtige ihre Körperfunktion nicht. „Ich glaube, dass es so belastend für sie war, das hat keiner vermutet. Dass da wirklich so ein Druck auch hinter steckt“, erinnert sich ihre Tochter Yvonne Göhring an diese Zeit. Doch ihre Mama gibt nicht auf. Es folgen diverse Gutachten, psychologische Gespräche und Gerichtstermine, bis ihr das Landessozialgericht Celle in diesem Jahr endlich Recht gibt.

Das Urteil ist ein seltener Ausnahmefall

Der Grund dafür, dass Heikes Oberarmstraffung von der Krankenkasse gezahlt werden muss, ist die starke Asymmetrie, die die Oberarme zu den Unterarmen gebildet haben. „Der Senat hat sich dann einen persönlichen Eindruck von dem Hautüberhang verschafft und hat hier von einem eiförmigen Gewebeüberhang gesprochen und starken voluminösen Fettüberschüssen im Bereich der Oberarme, die hier die Feststellung einer Entstellung erfüllt haben“, erklärt Carsten Kreschel, Sprecher des Landessozialgerichts. Heike Benders Geduld hat sich ausgezahlt. Die OP schenkt ihr ein völlig neues Lebensgefühl. (cta)