Er hatte Gewalt- und Tötungsfantasien - Anwalt kündigt Geständnis anSanitäter Lennart A. (21) ersticht Kollegin - jetzt kommt die grausame Wahrheit ans Licht

Grausame Details aus dem Prozess...
Auf einer Party unter Mitarbeiterin des Rettungsdienstes Bielefeld suchte Lennart A. immer wieder die Nähe seiner Kollegin Hannah F. – sie wies ihn jedoch zurück. Das passte dem angehenden Notfallsanitäter offenbar nicht, also lockte er Hannah aus dem Haus und stach mehrmals auf sie ein. Vor dem Landgericht gestand er jetzt die schreckliche Tat – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Angeklagter Lennart A. versteckte Messer mit 20-Zentimeter-Klinge unter der Kleidung
Lennart A. soll am Dienstag unter verschlossenen Türen den Mord an seiner Kollegin auf einer Feier am 29. Oktober zugegeben haben. „Hannah F. wehrt sich mehrfach lautstark gegen die Avancen des Angeklagten. Der Angeklagte hatte wiederholt Gewalt- und Tötungsfantasien geäußert“, heißt es in der Anklage. Während der Party soll Lennart A. ein Messer mit einer 20-Zentimeter-Klinge aus der Küche genommen und die Wohnung verlassen haben. Vor dem Haus stand Hannah F. in einer Gruppe. Dort habe er die junge Frau darum gebeten, mit ihm eine Runde zu spazieren – offenbar unter dem Vorwand, sich zu entschuldigen. „Er hielt das Messer bewusst unter seiner Kleidung. Sie willigte ein. Als sie außer Sichtweite zu den anderen waren, stach der Angeklagte zu“, so die Anklage.
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Hannah F. (†21) verblutete und starb in der Nacht im Krankenhaus
Am ersten Verhandlungstag kündigte sein Verteiger eine umfassende Aussage mit Geständnis an – jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Bereits der erste Stich in den Nacken verletzte eine Hauptschlagader des Opfers. Lennart A. soll mehrmals auf die Verletzte eingestochen haben, die am Boden lag. Erst als andere Kollegin aufmerksam wurden, ließ der Angeklagte von Hannah ab und flüchtete, heißt es. Die 21-Jährige aus Lage im Kreis Lippe verblutete und starb noch in der Nacht auf Sonntag im Krankenhaus.
Für die Dauer seiner Aussage ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden – unter Verweis auf die schutzwürdigen Interessen des Heranwachsenden auf der Anklagebank. Zum Tatzeitpunkt war Lennart A. 20 Jahre alt, er soll nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Der Angeklagte wollte vor Gericht über seine Motivation, sein Sexualleben und seine Gewaltfantasien sprechen. Das Landgericht hat sechs Verhandlungstage bis zum 23. Mai angesetzt. Dem angehenden Sanitäter droht eine lebenslange Haftstrafe, sollte er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Wenn er nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, wäre die mögliche Höchststrafe zehn Jahre Haft.


