Er hatte Gewalt- und Tötungsfantasien - Anwalt kündigt Geständnis anSanitäter Lennart A. (21) ersticht Kollegin - jetzt kommt die grausame Wahrheit ans Licht

Grausame Details aus dem Prozess...
Auf einer Party unter Mitarbeiterin des Rettungsdienstes Bielefeld suchte Lennart A. immer wieder die Nähe seiner Kollegin Hannah F. – sie wies ihn jedoch zurück. Das passte dem angehenden Notfallsanitäter offenbar nicht, also lockte er Hannah aus dem Haus und stach mehrmals auf sie ein. Vor dem Landgericht gestand er jetzt die schreckliche Tat – unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Angeklagter Lennart A. versteckte Messer mit 20-Zentimeter-Klinge unter der Kleidung
Lennart A. soll am Dienstag unter verschlossenen Türen den Mord an seiner Kollegin auf einer Feier am 29. Oktober zugegeben haben. „Hannah F. wehrt sich mehrfach lautstark gegen die Avancen des Angeklagten. Der Angeklagte hatte wiederholt Gewalt- und Tötungsfantasien geäußert“, heißt es in der Anklage. Während der Party soll Lennart A. ein Messer mit einer 20-Zentimeter-Klinge aus der Küche genommen und die Wohnung verlassen haben. Vor dem Haus stand Hannah F. in einer Gruppe. Dort habe er die junge Frau darum gebeten, mit ihm eine Runde zu spazieren – offenbar unter dem Vorwand, sich zu entschuldigen. „Er hielt das Messer bewusst unter seiner Kleidung. Sie willigte ein. Als sie außer Sichtweite zu den anderen waren, stach der Angeklagte zu“, so die Anklage.
Lese-Tipp: Sanitäter Lennart A. (20) ersticht Kollegin – Bester Freund ist fassungslos
01:18„Ich bin schwanger!" Verkündet Leyla Heiter hier etwa Baby-News?
01:10Liebes-Aus bei Sylvie Meis! Moderatorin und Patrick Gruhn gehen getrennte Wege
01:27Donald Trump bekommt geheimen Spickzettel – und liest ihn einfach vor
00:41Regenfront bringt Glatteis
01:34TV-Moderatorin Andrea Plewig verliert ihr Auge – und fordert DIESES Verbot
01:37Dschungelcamp-Begleitung für Eva Benetatou! Wird Claudia Obert Babysitter für George (4)?
01:11Schock für Fans! NFL-Star erleidet Horrorverletzung im Zweikampf
00:39Patrice Aminati zeigt sich ohne Perücke
01:24Damit ihr krebskranker Enkel überlebt! Oma (81) zockt Computerspiel
01:12„Fällt es schwer, mich zu filmen"! Let's Dance-Profitänzerin kämpft mit After-Baby-Body
00:43Zähne weg von meinem Baby! Elefanten-Mama nimmt es mit riesigem Raubtier-Rudel auf
00:41Schnee und Regen über Deutschland: So breitet sich die Glätte jetzt aus
00:48Viel Kohle für wenig Stoff! Sexy Gold-Show von Megastar
00:56Glättelage Deutschland aktuell - Meteorologe informiert!
00:41Erst Sonne, aber Glatteis-Regen steht parat
00:44Vierbeiner ringt Fußgängerin zu Boden – Frauchen sieht einfach zu!
00:45Madonna so verführerisch wie eh und je – Popstar gönnt sich gleich zwei Männer!
01:02Wohngebiet verwüstet! Raser fliegt bei Horror-Crash aus Autofenster – und rennt weg
01:10Charlie ist wieder da – und Joana hat das Nachsehen
01:10Glatter Start in die neue Winterwoche
Hannah F. (†21) verblutete und starb in der Nacht im Krankenhaus
Am ersten Verhandlungstag kündigte sein Verteiger eine umfassende Aussage mit Geständnis an – jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Bereits der erste Stich in den Nacken verletzte eine Hauptschlagader des Opfers. Lennart A. soll mehrmals auf die Verletzte eingestochen haben, die am Boden lag. Erst als andere Kollegin aufmerksam wurden, ließ der Angeklagte von Hannah ab und flüchtete, heißt es. Die 21-Jährige aus Lage im Kreis Lippe verblutete und starb noch in der Nacht auf Sonntag im Krankenhaus.
Für die Dauer seiner Aussage ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden – unter Verweis auf die schutzwürdigen Interessen des Heranwachsenden auf der Anklagebank. Zum Tatzeitpunkt war Lennart A. 20 Jahre alt, er soll nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Der Angeklagte wollte vor Gericht über seine Motivation, sein Sexualleben und seine Gewaltfantasien sprechen. Das Landgericht hat sechs Verhandlungstage bis zum 23. Mai angesetzt. Dem angehenden Sanitäter droht eine lebenslange Haftstrafe, sollte er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. Wenn er nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, wäre die mögliche Höchststrafe zehn Jahre Haft.


