Was unter der FFP2-Maske getragen werden darf und was nicht
Bart-Regeln an Uni Greifswald: Hitler-Bart ja, Vollbart nein
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Corona hat zu einer Vielzahl von Ratschlägen und Vorschriften geführt – das bleibt in einem Land, das Regeln liebt wie kaum etwas anderes, nicht aus. So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass eine Hochschule ihren Studierenden jetzt erklärt, welche Bärte im Zusammenhang mit FFP2-Masken okay sind und welche nicht. Grob verkürzt: "Hitler-Bärtchen" geht, ein "Taliban-Gesichtspullover" nicht.
„Bitte passen Sie ihre Rasur umgehend hygienekonform (...) an”
Hintergrund der haarigen Geschichte ist eine Mail des Krisenstabes der Unimedizin Greifswald ( rtl.de berichtete). In dem Schreiben heißt es: „Bitte passen Sie ihre Rasur umgehend hygienekonform (...) an”. Denn nur, wenn die Masken eng am Gesicht anliegen, ist Schutz gewährleistet.
Damit auch jeder Mann weiß, was damit gemeint ist, haben die Corona-Regler eine Infografik mitgeschickt. Darin sind 36 Barttypen dargestellt und mit englischen Bezeichnungen versehen. Ein Häkchen darunter bedeutet erlaubt, ein „x“ zeigt an, was nicht maskenkonform ist.
Keine neue Verordnung, sondern Erinnerung
Bart "Toothbrush" (englisch für Zahnbürste) ist demnach kein Problem. Zumindest medizinisch nicht. Optisch schon, denn die balkenförmige Rotzbremse sieht nun mal aus wie ein Hitler-Bart.
Die Uni Greifswald weist in dem Schreiben darauf hin, dass es sich hierbei nicht um eine neue Verordnung handelt, sondern um eine "Erinnerung". Die Grafik stammt aus den USA und wurde 2017 vom Center for Disease Control an Prevention (CDC) veröffentlicht. (uvo)