Ein Mann musste vor Ort reanimiert werden

Balkongeländer bricht bei Party in Fürstenau ab - fünf Menschen stürzen in die Tiefe

Schweres Unglück am Sonntag (25.09.) in Fürstenau: An einem Einfamilienhaus bricht plötzlich das Balkongeländer ab – während fünf Menschen auf dem Balkon stehen. Mehrere Menschen werden verletzt. Bilder vom Unglücksort sehen Sie im Video.

Fürstenau: Zwei Menschen lebensgefährlich verletzt

Das Holzgeländer riss ab, der Balkon selbst nicht. Fünf Männer fielen in Fürstenau dreieinhalb Meter in die Tiefe.
Das Holzgeländer riss ab, der Balkon selbst nicht. Fünf Männer fielen in Fürstenau dreieinhalb Meter in die Tiefe.
TV7 News AGT, TV7 News AGT, TV7 News AGT

Das Unglück geschah laut Polizei Osnabrück gegen 17:20 Uhr. Fünf Männer standen auf einem überdachten Balkon im ersten Obergeschoss eines Einfamilienhauses. Als sie sich gemeinsam an dem Geländer der Loggia anlehnten, brach die hölzerne Balustrade ab. Die fünf Männer zwischen 36 und 48 stürzten etwa 3,5 Meter in die Tiefe und schlugen auf die gepflasterte Terrasse auf.

Bei dem Unfall zogen sich zwei Männer im Alter von 42 und 36 Jahren lebensgefährliche Verletzungen zu. Einer von ihnen musste vor Ort reanimiert werden. Die drei weiteren Männer im Alter von 38, 43 und 47 Jahren wurden schwer verletzt. Zwei Rettungshubschrauber landeten in der Nähe der Unfallstelle, einer von ihnen transportierte den 36-Jährigen ins Krankenhaus. Für die übrigen Verletzten kamen vier Rettungswagen.

Balkon brach offenbar während Party ab

Mehrere Notfallseelsorger, das Katastrophenteam des Landkreises Osnabrück und die Freiwilligen Feuerwehren aus Fürstenau, Schwagstorf und Ankum kamen zu der Unglücksstelle. Nach ersten polizeilichen Erkenntnissen war der marode Zustand des Geländers in Verbindung mit dem Gewicht der fünf Männer die Ursache für den Unglücksfall.

Die Polizei bestätigte, dass in dem Haus eine Party stattfand, als der das Geländer des Balkons plötzlich nachgab. Der Bereich rund um das Haus wurde weiträumig abgesperrt. Strafrechtliche Ermittlungen sollen nach aktuellem Stand nicht eingeleitet werden. (dpa/jda/cgo)