Aus Ungeduld fuhr er eine Frau tot
Richter: ,,Menschlich nicht nachvollziehbar“ - Lebenslange Haft für Totraser

Jetzt kann Oliver Kriz endlich einen Schlussstrich ziehen!
Seine Verlobte Silke Thielsch (41) musste sterben, weil Hendrik R. auf das Gaspedal drückte.
Das Paar überquerte gerade einen Zebrastreifen in Kriftel. Da fuhr R. los und schleifte Silke rund 400 Meter weit mit. Doch war es Absicht? Dazu hatte das Landgericht Frankfurt heute eine klare Meinung.
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Lebenslänglich! Richter: „Menschlich ist diese Tat nicht nachvollziehbar“

Noch bevor der Prozess am Landgericht Frankfurt richtig begonnen hat, geht ein Schluchzen durch den Saal. Sowohl Silke Thielschs Verlobter Oliver Kriz als auch ihr Bruder brechen in Tränen aus. Nach knapp zwei Stunden fällt es dann, das Urteil: Es war Mord aus niederen Beweggründen. Obwohl seine beiden Beifahrer versuchen, Hendrik R. noch abzuhalten, tritt er aufs Gas, um seinen Willen durchzusetzen und bekommt dafür heute lebenslänglich. „Menschlich ist diese Tat nicht nachvollziehbar“, so der Richter.
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Der Angeklagte erscheint heute völlig vermummt vor Gericht, versteckt sich hinter Mütze, Handschuhen und Corona-Maske. Während des Prozesses tuschelt er immer wieder mit seinem Rechtsbeistand, schreibt sich eine zwei Seiten lange Notizliste.
Verlobter: "Ich muss zufrieden sein“

Zurückbringen kann dieses Urteil das damals 41-jährige Opfer nicht, nun kann die Familie aber einen Schlussstrich ziehen: „Es gibt kein gerechtes Urteil, aber das ist die höchste Strafe, die in Deutschland ausgesprochen werden kann, also lebenslänglich. Ich muss zufrieden sein“, so der ehemalige Verlobte im RTL-Interview.
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Verheerender Kuss auf dem Zebrastreifen
Doch was war passiert? Oliver und Silke sind am 9. September 2015 auf dem Heimweg von einer Party, als sie auf einem Zebrastreifen auf ein Taxi warten. Die Verliebten küssen selbstvergessen, als sich plötzlich ein Auto nähert. Erst bremst der Fahrer, doch dann gibt er Gas. Während Oliver sich noch mit reinem Sprung zur Seite retten kann, wird seine Verlobte von dem Auto auf der Motorhaube mitgeschleift und stirbt wenig später. Dabei soll Henrik R. mit 1,2 Promille alkoholisiert gewesen sein.
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„Man bremst in der Regel, bevor man in eine Kurve fährt und nicht erst am Ende“, erklärt der Richter. Ungeduld sei kein Grund, eine solche Tat zu begehen. Mit seinem Entschluss weiterzufahren, habe Henrik R. einen Mord begangen.