71-Jähriger handelte aus Notwehr
Ex-Polizist tötete Mann mit Messer - nun wurde er freigesprochen

Weil der Streit um eine Drohne eskalierte, stach ein 71-jähriger Ex-Polizist vor zwei Jahren mit einem Messer einen 62-Jährigen nieder. Im hessischen Krofdorf-Gleiberg sich der Mann darüber beschwert, dass die Drohne des Ex-Polizisten seine Pferde aufscheuchen und erschrecken könnte. In der Auseinandersetzung zückte sowohl ein Kollege des Pferdebesitzers als auch der Ex-Polizist ein Messer. Im Gerangel erstach der Ex-Polizist dann den Pferdebesitzer. Das Gießener Landgericht hat den Mann nun freigesprochen.
Messerstich war rechtlich gerechtfertigt
Der Messerstich, durch den vor zwei Jahren im mittelhessischen Wettenberg ein Mann ums Leben gekommen war, sei „aus rechtlicher Sicht gerechtfertigt“ gewesen. Zuvor war der heutige 71-jährige Ex-Polizist den Erkenntnissen des Gerichts zufolge von dem späteren Todesopfer gegen den Kopf getreten sowie von einem weiteren Mann, der ein Messer bei sich hatte, mit der Faust geschlagen worden.
Lese-Tipp: Ex-Polizist stach Mann im Streit um Drohnengeräusche nieder
Der laut Richterin „maximal tragische“ Fall war aus nichtigem Anlass entstanden: Der 71-jährige Deutsche hatte demnach an einem Nachmittag im August 2020 eine Drohne aufsteigen lassen, um die Burg Gleiberg zu filmen. Das missfiel dem damals 62-Jährigen, der fürchtete, seine Pferde auf einer nahen Koppel könnten sich vor dem Fluggerät erschrecken. „Sie haben völlig unbeeindruckt gegrast“, stellte die Richterin fest. Dies sei auf den Drohnenaufnahmen zu sehen gewesen. Der 71-Jährige habe die Drohne dort fliegen lassen dürfen, sei also im Recht gewesen.

Opfer ist "nicht ins Messer gelaufen"
Der Kollege des Pferdebesitzers hatte dem 71-Jährigen in Zuge der Rangelei mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Bereits zu diesem Zeitpunkt habe sich dieser in einer Notwehrlage befunden, erklärte die Richterin. Es kam zu einer Auseinandersetzung, zu der dann das spätere Todesopfer, ein 55-jähriger Mann, hinzukam. Der Bekannte des Pferdebesitzers trat dem 71-Jährigen, der sich auf dem Boden befand, gegen den Kopf. Benommen sei dieser aufgestanden. „Er befand sich nun aus seiner Sicht zwei Angreifern gegenüber“, sagte die Richterin. Dann sei es zu dem Stich gekommen.
Dass der 55-Jährige ihm ins Messer gelaufen war, wie der Angeklagte im Prozess gesagt hatte, hielt das Gericht jedoch für ausgeschlossen. Für eine solche Verletzung sei die „große Wucht eines Stoßes“ nötig, so die Richterin. Es sei auch befremdlich, dass der Angeklagte in dem Prozess nur einmal in einem Nebensatz sein Bedauern über sein Handeln ausgedrückt habe. Dies hätte alleine aus Respekt gegenüber den Angehörigen des Opfers geschehen sollen. Der Sachverhalt sei schwierig aufzuklären gewesen, auch wegen widersprüchlicher Aussagen sowohl des Angeklagten als von Zeugen. (kmü/dpa)