Amira und Olli haben ihre Trennung bekannt gegeben
Anwältin schätzt ein: Das kommt jetzt auf die Pochers zu
von Denise Gatzweiler und Anja Blanuscha
Trennungsjahr, Unterhalt und Co. – es gibt so einige Dinge, um die sich Amira (30) und Oliver Pocher (45) jetzt kümmern müssen. Wir haben bei einer Expertin nachgefragt, was auf das getrennte Paar nun zukommt.
Wie es nach der Pocher-Trennung weitergehen könnte
„Eine Ehe kann in Deutschland geschieden werden, wenn sie gescheitert beziehungsweise ‘zerrüttet’ ist. Die Scheidung kann dann grundsätzlich nach Ablauf eines Trennungsjahres beim Familiengericht eingereicht werden“, schildert Rechtsanwältin Nicole Mutschke auf RTL-Anfrage die allgemeine Sachlage. Noch ist nicht bekannt, ob und wann sich Olli und Amira Pocher scheiden lassen – bislang weiß man nur, dass sie nicht länger zusammen sind.
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„Man kann und sollte das Trennungsjahr im Sinne einer sogenannten einvernehmlichen Scheidung nutzen und miteinander wichtige Punkte klären, wie etwa das Sorgerecht und Umgangsrechte bei gemeinsamen Kindern, Unterhaltsfragen und die Verteilung gemeinsamen Vermögens“, erklärt die Expertin weiter. In diesem Zeitraum könne man zudem regeln, wie der Hausrat aufgeteilt werden und was mit der Ehewohnung geschehen soll: „Wird man sich in diesen Punkten nicht einig, kann auch bei Gericht beantragt werden, dass solche Punkte mitgeregelt werden sollen.“
Dass es bei den Pochers so weit kommen wird, ist aber sehr unwahrscheinlich – denn Olli und Amira wollen weiterhin als Team agieren. Nicht zuletzt für ihre zwei gemeinsamen Kinder.
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Die Frage nach dem Unterhalt
Im Detail kann Rechtsanwältin Mutschke natürlich nichts zur Unterhaltsvereinbarung der Pochers sagen, da jeder Fall anders sei. Fest steht aber: „Nach einer Trennung der Eltern muss der Elternteil, mit dem das Kind nicht zusammenlebt, für diesen Unterhalt regelmäßig in Bargeld aufkommen. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet den Unterhalt dann weiterhin als sogenannten Naturalunterhalt, das heißt durch Unterkunft, Kleidung und Verpflegung etc.“
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Die Höhe des Barunterhalts hänge dann in erster Linie vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie vom Alter der Kinder ab. Außerdem sei auch entscheidend, ob der Elternteil für weitere Kinder unterhaltspflichtig ist. In Ollis Fall würde Letzteres zutreffen. Denn neben den zwei Söhnen aus der Ehe mit Amira hat er noch drei Kinder mit seiner Ex-Frau Alessandra Meyer-Wölden.
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Abschließend gibt die Expertin noch einen Tipp mit auf den Weg: „Ein guter Rat bei Scheidungen ist immer, dass die Ehepartner möglichst viel einvernehmlich regeln und dabei auch die Interessen der Kinder mitberücksichtigen sollten. Schließlich sollten alle Beteiligten – gerade wenn es Kinder gibt – ein Interesse daran haben, auch nach der Scheidung noch ein auskömmliches Verhältnis zueinander zu haben.“ Und wie wir Olli und Amira kennen, wird das für sie trotz Liebes-Aus kein Problem sein!