Nie zurückrufenAchtung, Abzocke! Verbraucherzentrale warnt vor 0137-Nummern

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Anruf verpasst? Viele Menschen rufen dann einfach zurück - doch das könnte ein Fehler sein.
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Das Handy klingelt, doch Sie schaffen es nicht rechtzeitig, ans Telefon zu gehen? Erstmal kein Problem, denn Sie können ja einfach zurückrufen – oder besser doch nicht? Genau davor warnt die Verbraucherzentrale. Denn hinter den manchen Anrufen lauert eine dreiste Abzock-Masche! Wie Sie sich schützen und wie Sie Ihr Geld im Notfall zurückbekommen.

Getarnte Rufnummer

Die Vorwahl 0137 wirkt zunächst wie eine ganze normale Handynummer. Oft werden diese Nummern von TV-Sendern für Gewinnspiele oder Zuschauerabstimmungen verwendet. So weit, so gut. Das Problem: Diese sogenannten Televoting-Nummern werden von Netzbetreibern an telefonische Serviceanbieter vermietet und von Betrügern zweckentfremdet.

Wie die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite schreibt, tarnen die Abzocker die Nummern häufig dadurch, dass sie statt der 0 die deutsche Auslandskennzahl 49 voranstellen. Die Rückrufnummer lautet dann zum Beispiel +49 1377799 – und ist für den Verbraucher auf den ersten Blick nicht mehr so gut als möglicherweise teure Nummer erkennbar.

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Teurer Rückruf

Üblicherweise lassen die Betrüger hinter den 0137-Nummern bei ihren Opfern nur kurz anklingeln und legen wieder auf. Rufen Verbraucher dann zurück, wird es teuer: Zwar sind die Rückruf-Kosten mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes deutlich gesunken, dennoch können je nach Netz zwischen 14 Cent pro Minute oder bis zu 1,- Euro pro Anruf anfallen, erklärt die Verbraucherzentrale und rät: Verbraucher sollten nur zurückrufen, wenn sie sich der Kosten bewusst seien.

Besser sei es aber, bei unbekannten Rufnummer nicht zu reagieren. „Wir raten in einem solchen Fall dazu, die Bundesnetzagentur zu informieren“, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Gegenüber der Bundesnetzagentur bestehe mit Änderung des Telekommunikationsgesetzes ein Auskunftsanspruch. Verbraucher haben damit bei Vorliegen eines berechtigten Interesses einen unentgeltlichen Anspruch auf Auskunft über den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, der über eine solche Rufnummer Dienstleistungen anbiete.

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Doch auf die Handy-Abzocke reingefallen?

Haben Sie doch zurückgerufen und Ihnen flattert eine saftige Handyrechnung ins Haus, können Sie versuchen, die entstandenen Kosten zurückzufordern. Die Verbraucherzentrale rät hier, sich schriftlich gegen den entsprechenden Rechnungsposten in der nächsten Telefonrechnung zu wehren. „In dem Schreiben an das Telekommunikationsunternehmen, das den Betrag einfordert, sollten Sie detailliert darstellen, auf welche Weise die Kosten entstanden sind. Darüber hinaus sollten Sie das Unternehmen auffordern, die fällige Summe nicht einzutreiben.“

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Mehr Verbraucherschutz ab Dezember

Ab dem 1. Dezember 2022 werden Verbraucher effektiver vor möglicher Abzocke geschützt. Wie die Verbraucherzentrale erklärt, müssen alle Anbieter, die an einer Telefonverbindung im deutschen Raum beteiligt sind, ab Dezember Anrufe abbrechen, bei denen bestimmte Rufnummernarten wie die hochpreisigen Sonderrufnummern (0)900 und (0)137 als Absender-Rufnummer angezeigt werden.

Das heißt konkret: Solche Anrufe werden künftig gar nicht mehr vermittelt. Weil gerade Telefon-Abzocker immer wieder ihre Methoden ändern, rät die Verbraucherzentrale dennoch, immer die Nummer, die Sie zurückrufen sollen, zu prüfen, bevor Sie auf Anrufe in Abwesenheit reagieren. (akr)

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