Das gilt in Ihrem Bundesland
Hitzefrei-Regeln: Wann dürfen Schulen früher Schluss machen?
Hitze im Sommer strengt an!
Wenn die Temperaturen jenseits der 25 Grad klettern, fällt auch das Denken im Klassenzimmer immer schwerer. Eine altbewährte Lösung: hitzefrei! Doch das gibt es nicht unbedingt überall in Deutschland. Wann Schüler früher nach Hause dürfen und welche Regeln für eine Notbetreuung gelten.
Hitzefrei: Schulleiter dürfen entscheiden, ob Unterricht ausfällt
Die Entscheidungsmacht für den erlösenden Hitzefrei-Ausspruch liegt bei den Schulleitern der einzelnen Schulen. Einige Bundesländer haben Richtwerte veröffentlicht. Bei Mega-Hitze sollen sie der Schulleitung helfen, die Entscheidung zu treffen.
Michael Gomolzig, Sprecher des Verbands für Bildung und Erziehung, weiß jedoch: "Heute gibt es - selbst bei sommerlichen Temperauren und drückender Schwüle - immer seltener Hitzefrei. Es passt nicht in den Tagesrhythmus vieler Familien hinein. Zumal es auch immer mehr Ganztagsgrundschulen gibt, weil häufig beide Elternteile berufstätig sein wollen oder es aus finanziellen Gründen sein müssen."
Hitzefrei gilt in den meisten Bundesländern übrigens nicht für Oberstufenschüler, Berufsschüler sowie Schüler des Zweiten Bildungswegs, sondern nur für Grundschüler und die Sekundarstufe I.
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Hitzefrei-Regeln: Das gilt in Baden-Württemberg
Viele Kultusministerien geben keine klaren Regeln vor, sondern sprechen nur Empfehlungen für Hitzefrei aus. Wenn die Außentemperatur um 11 Uhr mindestens 25 Grad Celsius im Schatten beträgt, sollte die Schule vorzeitig beendet werden. Hitzefrei soll es aber frühestens nach der vierten Stunde geben.
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Hitzefrei in Bayern: Ausnahme für früheres Unterrichtsende
Das Ministerium in Bayern spricht davon, dass bei "besonders heißen Temperaturen" der Unterricht "ausnahmsweise vorzeitig" beendet werden kann. Wichtig sei die Abwägung der Situation: Wie warm ist es? Kann der Unterricht an kühlere Orte verlegt werden?
Berlin: Keine Temperatur-Regel für Hitzefrei
In Berlin gibt es keine Hitzefrei-Empfehlung. Auf ihrer Homepage schreibt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie: "Schule ist Pflicht. Und der Ausfall oder das Versäumen von Unterricht muss die Ausnahme sein. Darum gibt es kein 'Hitzefrei' ab einer bestimmten Temperatur mehr, sondern der Unterricht soll den Witterungsverhältnissen angepasst stattfinden." Nur bei extremer Hitze sei es den Schulen freigestellt, ob sie Unterrichtsstunden verkürzen oder ausfallen lassen.
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Brandenburg: Ab diesen Temperaturen sollen Schüler Hitzefrei bekommen
Das Kultusministerium in Brandenburg gibt in Sachen Hitzefrei eine klare Empfehlung ab: Werden um 10 Uhr 25 Grad Außentemperatur im Schatten oder um 11 Uhr innerhalb des Gebäudes 25 Grad Celsius gemessen, soll nicht länger als bis 12 Uhr unterrichtet werden.
Bremen: Wann es Hitzefrei geben soll
In Bremen kann ab einem Richtwert von mindestens 25 Grad im Schulgebäude der Unterricht mit der darauffolgenden Unterrichtsstunde beendet werden. Ausgenommen ist der Schwimmunterricht.
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Hitzefrei in Hamburg: Früher Schule aus ab 27 Grad möglich
Für Schulen in Hamburg gibt es eine klare Empfehlung in Sachen Hitzefrei. Wenn es draußen über 27 Grad warm und im Klassenraum „nicht mehr zumutbar“ ist, kann es ab 11.30 Uhr Hitzefrei geben. Die Schulkonferenz vor Ort kann zusätzlich Sonderreglungen beschließen.
Hitzefrei-Regelung in Hessen: Diese Empfehlungen gelten
Das Bundesland Hessen gibt umfassende Empfehlungen für das Vorgehen bei hohen Temperaturen im Klassenzimmer. Schulen sollen über alternative Formen des Unterrichts zurückgreifen und auf Hausaufgaben verzichten. Außerdem kann die Dauer der Unterrichtsstunden verkürzt werden, Unterrichtsausfall soll es aber frühestens nach der fünften Stunde geben. Schulen mit Ganztagsangeboten müssen die Betreuung auch bei großer Hitze weiter anbieten.
Hitzefrei in Mecklenburg-Vorpommern: Vorgaben zu Temperatur und Luftfeuchtigkeit
Das Bildungsministerium in Mecklenburg-Vorpommern gibt vor, welche Schritte bei hohen Temperaturen und einem möglichen Hitzefrei zu beachten sind. Bei hohen Temperaturen im Klassenraum soll zunächst geprüft werden, ob der Unterricht auch draußen stattfinden kann. Wenn Temperatur und Luftfeuchtigkeit im Klassenraum für Schüler „nicht mehr zumutbar“ erscheint, können Unterrichtsstunden verkürzt werden oder Unterricht ausfallen. Frühestens nach der dritten Stunde. Besondere Regeln gelten zudem für: Schüler an Grundschulen und an Förderschulen. Diese „sind nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten vor Ablauf der regulären Unterrichtszeit aus der Aufsicht der Schule zu entlassen“, heißt es.
Niedersachsen: Hitzefrei-Vorgaben des Bildungsministeriums
Auch in Niedersachsen können Schulleiter nach Vorgaben des Bildungsministeriums Hitzefrei geben. Das aber nur, wenn der Unterricht „erheblich beeinträchtigt“ wird und „andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen“. Diese Regelung gilt allerdings nur für Grundschüler und Schüler der Sekundarstufe 1. Schüler der Oberstufe müssen auch bei Hitze weiter die Schulbank drücken.
Hitzefrei in Nordrhein-Westfalen: Klare Temperatur-Regel
In Nordrhein-Westfalen gilt der Richtwert einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius. Dann entscheidet die Schulleitung ob Schülerinnen und Schüler Hitzefrei gegeben wird. Liegt die Temperatur unter 25 Grad, ist Hitzefrei nicht zulässig.
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Hitze: Keine Empfehlungen in Rheinland-Pfalz, Sachsen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen
In Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und im Saarland gibt es keine Empfehlungen des Bildungsministeriums. Hier entscheiden allein die Schulleitungen, ob es Hitzefrei gibt oder nicht.
Hitzefrei in Sachsen-Anhalt: Das gilt im Bundesland
In Sachsen-Anhalt gilt der Anhaltspunkt: "An Tagen, an denen um elf Uhr im Unterrichtsraum 26 Grad Celsius oder mehr erreicht werden, kann der Unterricht beendet werden." Dieser Erlass gilt nur für die Schüler der Sekundärstufe I. Aber in Sachsen-Anhalt lässt man wohl auch für die Oberstufenschüler Gnade walten. Auf der Seite des Bildungsservers Sachsen Anhalt heißt es: "Eine Einbeziehung der Schuljahrgänge 11 und 12 ist in Ausnahmefällen möglich."
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Aufsichtspflicht darf auch bei Hitzefrei nicht verletzt werden
Auch wenn die Schüler Hitzefrei bekommen: Es heißt nicht, dass sie gehen müssen oder können. Die Schulen müssen eine Betreuung für die Schüler garantieren, für die es keine Möglichkeit gibt, nach Hause zu kommen. Die Aufsichtspflicht muss erfüllt sein. (rtl.de/kmo)