30. November 2021 - 10:44 Uhr
Bei welchem "plus" ist ein PCR-Test notwendig?
2G, 3G, 2G+ und 3G+ – deutschlandweit gelten je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen, was die Zugangsbeschränkungen für Veranstaltungen, Restaurants & Co. betrifft. Doch was genau bedeuten Regeln eigentlich? Bei welchem "Plus" ist ein PCR-Test notwendig, wann genügt ein Schnelltest? Ein Überblick.
+++ Alle aktuellen Informationen zum Coronavirus finden Sie in unserem Live-Ticker auf RTL.de +++
3G und 3G+
Unter die 3G-Regel fallen Geimpfte und Genesene sowie Getestete. Als Nachweis muss entweder ein gültiges Impfzertifikat oder Genesenenzertifikat vorgelegt werden. Wer weder erkrankt war noch geimpft ist, kann sich einem PCR- (maximal 48 Stunden alt) oder Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) unterziehen und – natürlich nur bei negativem Testergebnis – beispielsweise an der jeweiligen Veranstaltung als Getesteter teilnehmen.
Laut der Bundesregierung gilt dies hauptsächlich in folgenden Bereichen:
- Gastronomie
- Hotels
- Veranstaltungen
- Krankenhäuser, Altenheime und Pflegeheime
- körpernahe Dienstleistungen, z.B. Friseur- oder Kosmetiksalon
3G+
ist eine verschärfte Form der 3G-Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ein Antigen-Schnelltest wird bei der 3G+-Regelung dementsprechend nicht anerkannt.
2G und 2G+
Wenn die 2G-Regelung gilt, bedeutet dies, dass nur Geimpfte oder Genesene erlaubt sind – dafür entfallen Hygieneregeln wie die Maskenpflicht oder die Abstandsregeln. Ungeimpfte und Personen, die keine Corona-Infektion durchgestanden haben, haben keinen Zutritt.
Bei 2G+ ist der Zugang auch nur Geimpften und Genesenen gestattet, diese müssen sich aber zusätzlich mit einem Antigen-Schnelltest testen. (jos)
Video-Playlist: Alles, was Sie zum Coronavirus wissen sollten
