Frau machte ihre Vergewaltigung in Videobotschaft öffentlich
Geständnis! Mann (36) entführte 23-Jährige und vergewaltigte sie in einer Gartenhütte

Im April sorgte eine junge Frau mit einem Video für Aufsehen. Die 23- Jährige aus Reichenbach an der Fils behauptete, in einer Gartenhütte vergewaltigt worden zu sein. Jetzt muss sich der Tatverdächtige vor Gericht verantworten. Schon am ersten Prozesstag gestand er die Tat!
Angeklagter gesteht vor Gericht
Bekleidet mit einem grünen Parka und Mund-Nasen-Schutz betrat der Angeklagte das Stuttgarter Landgericht. Bereits am ersten Prozesstag gab der 36-Jährige zu, das zu diesem Zeitpunkt 23-Jährige Opfer entführt, und in seiner Gartenhütte vergewaltigt zu haben.
Über seinen Anwalt ließ er ausrichten, dass er sich für die Tat entschuldigen wolle, auch wenn es für solche Verbrechen keine Entschuldigung gebe. In der Erklärung teilte der Strafverteidiger des Täters mit, dass der 36-Jährige zum Zeitpunkt des Verbrechens durch Alkohol und Drohen stark „vernebelt“ gewesen wäre. Weiter betonte er, dass sein Mandant diese Tat ohne den Einfluss von Drogen „nie und nimmer“ verübt hätte, berichtet der „Südwestrundfunk“.
Fast 24 Stunden in Gartenhütte eingesperrt
In der Anklage heißt es, so der „Südwestrundfunk“ weiter, dass der Geständige die junge Frau auf einem Feldweg abgepasst habe. Dann habe er sie mit einem Messer bedroht und entführt. In seiner Gartenhütte angekommen, vergewaltigte der Täter sein Opfer mehrfach und hielt es für einen Zeitraum von fast 24 Stunden gefangen.
Nun soll ein Sachverständiger überprüfen, ob der Angeklagte in seiner Schuldfähigkeit beschränkt sein könnte. Es ist bislang unklar, wann das Gutachten vorgestellt wird.
Das Opfer sprach in einer Videobotschaft über seine Vergewaltigung
Opfer wandte sich selbst über Instagram an die Öffentlichkeit
Die 23-Jährige wandte sich nur kurz nach der Tat über Instagram mit einem Video an die Öffentlichkeit. In diesem beschrieb sie ihre emotionale Lage während der Gefangenschaft und riet Opfern von sexueller Gewalt, nicht zu schweigen und sich an die Polizei zu wenden.
Für die Verhandlung wurden vom Stuttgarter Landgericht vier Verhandlungstage angesetzt. Zum Zeitpunkt der Tat hatte der Verdächtige keinen festen Wohnsitz und lebte mit Erlaubnis des Besitzers in einer Gartenhütte. Seit der Festnahme sitzt der 36-Jährige in Untersuchungshaft. (nme)