RTL war live dabeiUrteil im Missbrauchsprozess! Gérard Depardieu schuldig gesprochen

Gérard Depardieu (76) stand in Paris vor Gericht. (Archivbild)
Gérard Depardieu (76) stand in Paris vor Gericht. (Archivbild)
REUTERS
von Elke Büchter und Svenja Hoffmann

Dieses Urteil wurde mit Spannung erwartet!
Bereits seit Jahren häufen sich Anschuldigungen wegen sexueller Übergriffe gegen die französische Filmikone Gérard Depardieu (76). Wegen der Vorwürfe zweier Frauen stand der Filmstar seit Ende März vor Gericht. Jetzt ist das Urteil gefallen: Depardieu ist schuldig. 18 Monate auf Bewährung stehen dem 76-Jährigen bevor.

Gérard Depardieu schwänzt die Urteilsverkündung

Am Tag des Urteils fällt direkt auf: Es ist deutlich weniger Presse und auch weniger Polizei anwesend, als während des Auftakts im März. Auch der Gerichtssaal ist nicht voll besetzt. Ein Anzeichen dafür, dass Gérard Depardieu nicht persönlich erscheinen wird? Schon im Voraus wurde spekuliert, ob der Schauspieler überhaupt persönlich zum Urteilsspruch kommen würde.

Und tatsächlich: Depardieu selbst bleibt der Urteilsverkündung fern. Um 9.50 Uhr kommt lediglich sein Anwalt Jérémie Assous mit zwei Kollegen in den Saal. Danach wird es ruhig.

Um kurz nach 10.00 Uhr am Dienstagmorgen (13. Mai) beginnt die Sitzung. Gespannt warten die Anwesenden auf die Urteilsverkündung. Aber zunächst liest der Richter noch einmal alle Vorwürfe detailliert vor.

Das Urteil ist gefallen: Depardieu für schuldig befunden

Rückblick: Zwei Frauen – eine Ausstatterin und eine Regieassistentin – werfen Depardieu vor, sie bei Dreharbeiten zu dem Film „Die grünen Fensterläden” im Jahr 2021 obszön angesprochen und unangemessen berührt zu haben. Beide schilderten vor Gericht, dass der Darsteller sie an Busen und Po begrapscht habe. Die Staatsanwaltschaft stufte die Übergriffe als vorsätzlich ein.

Der Schauspieler bestritt, die beiden Frauen sexuell belästigt zu haben. Im Fall der Ausstatterin räumte er jedoch ein, sie an den Hüften berührt zu haben – betonte jedoch, dies sei nicht sexuell motiviert gewesen.

Das Pariser Gericht befand Depardieus Version scheinbar nicht für glaubwürdig. Der zuständige Richter erklärt Gérard Depardieu für schuldig.

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Video-Tipp: Vor Gericht bestreitete Depardieu alles

„Ich bin menschlich, aber oft unbeholfen”

Vor Gericht hatte sich Depardieu selbst „menschlich, aber oft unbeholfen” beschrieben. Seine grobe Art sei Teil seiner Persönlichkeit, doch sie bedeute nicht, dass er Frauen gegenüber übergriffig sei. Trotz der massiven Vorwürfe gegen ihn zeigte sich Depardieu uneinsichtig, was seine Wortwahl betrifft. „Es gibt einen Unterschied zwischen Derbheit und Vulgarität”, betonte er.

Dass seine Äußerungen als sexistisch oder unangemessen wahrgenommen würden, hielt er für eine Frage des gesellschaftlichen Wandels. „Jede Epoche hat ihre eigene Vulgarität, ihre eigene Sprache, ihren eigenen Slang.” Dennoch gab er zu, dass er manchmal über das Ziel hinausschieße: „Ich sage Schweinereien.” Doch für ihn seien sie nie mehr als das – Worte, die provozieren, aber nicht verletzen sollten.

Weitere Verfahren nicht ausgeschlossen

Auch wenn schon seit Jahren immer wieder Anschuldigungen wegen sexueller Belästigung gegen Gérard Depardieu laut wurden, stand er nun das erste Mal vor Gericht.

Ein weiterer Prozess droht Depardieu jedoch wegen des Verdachts auf Vergewaltigung nach der Klage der Schauspielerin Charlotte Arnould (29). Depardieu streitet auch in diesem Fall sämtliche Vorwürfe ab.

Der preisgekrönte Schauspieler hat in mehr als 200 Filmen gespielt, viele sind zu Klassikern des Kinos geworden, wie „Cyrano von Bergerac”, „Asterix und Obelix” und „Die letzte Metro”. Wegen der Vielzahl an Anschuldigungen sowie missbilligender Äußerungen ist Depardieu in Frankreich mittlerweile äußerst umstritten.

Nach dem heutigen Urteil dürfte sich das wohl auch nicht ändern. (mit dpa)