Neue schwere Vorwürfe
Starkoch Alfons Schuhbeck wird erneut der Prozess gemacht

Aus dem Knast vors Gericht!
Starkoch Alfons Schuhbeck verlor sein Gastro-Imperium und landete im Gefängnis. Im Juni muss er sich nun erneut vor Gericht verantworten und die Vorwürfe haben es in sich.
Das wird Alfons Schuhbeck vorgeworfen
Starkoch Alfons Schuhbeck kommt erneut vor Gericht. Der Prozess gegen ihn - unter anderem wegen Subventionsbetrugs - soll am 24. Juni beginnen, wie das Landgericht München I mitteilte. Es geht dabei unter anderem um den Vorwurf des Subventionsbetrugs. Vier Verhandlungstage wurden angesetzt, das Urteil könnte damit am 14. Juli fallen.
Die Anklage, die die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr erhoben hatte, wurde zum größten Teil zur Hauptverhandlung zugelassen. Darin wird dem Star-Koch Insolvenzverschleppung in neun Fällen, Betrug in vier Fällen, versuchten Betrug in fünf Fällen und Subventionsbetrug in 19 Fällen vorgeworfen.
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Der Vorwurf, Schuhbeck habe in hunderten Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt – „im Hinblick auf eine zu erwartende Verurteilung in den anderen Tatkomplexen”, wie das Gericht mitteilte.
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Schuhbeck will sich gegen die Vorwürfe wehren
„Herr Schuhbeck wird sich gegen die Anklagevorwürfe verteidigen. Zur Sache hat er sich bislang nicht geäußert”, hatten seine Anwälte Norbert Scharf und Joachim Eckert zur Anklageerhebung im Oktober mitgeteilt. „Voreilige Festlegungen oder Profilierungen verbieten sich angesichts von Stand und Umfang des Verfahrens.”
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Laut Staatsanwaltschaft soll Schuhbeck unter anderem zu Unrecht Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen beantragt haben. „Er machte dabei wissentlich falsche Angaben, um für die von ihm vertretenen Gesellschaften nicht gerechtfertigte Subventionen großen Ausmaßes zu erlangen sowie um eine Einnahmequelle von einigem Gewicht und einiger Dauer zu schaffen”, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung im Oktober. Die Behörde wirft Schuhbeck vor, Coronahilfen und andere Subventionen in Höhe von 460.000 Euro erschlichen zu haben.
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Für neun seiner Unternehmen soll Schuhbeck außerdem die erforderlichen Insolvenzanträge nicht oder nicht rechtzeitig gestellt haben, obwohl das jeweilige Unternehmen bereits zahlungsunfähig war.
Der 75-Jährige sitzt derzeit bereits in Haft. 2023 hatte er seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe angetreten.(jve mit dpa)