Prominente Unterstützung im Tierschutz-Prozess„Mir liefen die Tränen“ – Sky du Mont schaltet sich in Schlachthof-Streit ein

„Das empört mich!”
Im Streit um heimlich gefilmte Aufnahmen aus einem Schlachthof meldet sich prominente Unterstützung zu Wort: Schauspieler Sky du Mont stellt sich im Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht auf die Seite von Tierschützern – und findet deutliche Worte.
„Das ist für mich ein No-Go“
Vor dem Oberlandesgericht Oldenburg wird aktuell ein Streit um heimlich aufgenommene und 2024 veröffentlichte Videos aus einem Schlachthof in Niedersachsen neu verhandelt. Die Aufnahmen zeigten die CO₂-Betäubung von Schweinen und hatten bereits 2025 ein Urteil des Landgericht Oldenburg ausgelöst, das den Tierschützern unter anderem Schadensersatz und ein Verbot der weiteren Verbreitung auferlegte.
Da die Aktivisten Berufung eingelegt haben, liegt der Fall nun erneut beim Oberlandesgericht Oldenburg. Vor dem Gericht versammelten sich am Prozesstag zahlreiche Unterstützer, um den Tierschützern beizustehen. Schauspieler Sky du Mont war ebenfalls vor Ort und kritisiert die rechtliche Bewertung deutlich: „Das ist für mich gegen mein Rechtsgefühl ein No-Go. Und das empört mich“, sagt er im Interview.
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Tränen nach schockierenden Bildern
Auslöser für sein Engagement seien die Aufnahmen aus einem Schlachthof gewesen. Diese zeigen die CO₂-Betäubung von Schweinen – ein Verfahren, das in Deutschland weit verbreitet ist. „Ich habe mir dieses Video angeschaut und war entsetzt. Mir sind die Tränen runtergelaufen“, berichtet der Schauspieler.
Die Aktivisten hatten die Bilder heimlich aufgenommen und veröffentlicht. Dagegen geht ein Schlachthofbetreiber juristisch vor. Sky du Mont zeigt sich solidarisch: „Ich finde das sehr, sehr mutig und berechtigt. Solche Bilder müssen publik werden.“
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Kritik an fehlendem Bewusstsein
Der Schauspieler sieht ein grundlegendes Problem: Viele Menschen wüssten gar nicht, unter welchen Bedingungen Fleisch produziert werde. „Die Leute müssen schon wissen, woher das Schnitzel kommt“, sagt er. Auch bei der Milchproduktion fehle oft das Bewusstsein für die Realität hinter den Produkten.
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Im Kern gehe es für ihn um Transparenz: „Wieso darf man Missstände nicht zeigen? Das kann nicht sein.“ Besonders kritisch sieht er den Einsatz von CO₂ bei der Betäubung von Tieren. Dass diese dabei leiden könnten, sei bekannt – dennoch werde die Praxis fortgeführt.
Grundsatzfrage vor Gericht
Parallel zum Prozess könnte eine weitreichende Entscheidung bevorstehen: Ein Tierschutzverband klagt grundsätzlich gegen die CO₂-Betäubung von Schweinen. Sollte das Gericht die Methode als unzulässig bewerten, hätte das Folgen für Schlachthöfe weit über den konkreten Fall hinaus.

So fiel das erste Urteil aus
Im Verfahren zwischen dem Schlachthofbetreiber aus Lohne und Tierschützern entschied das Landgericht Oldenburg im Juli 2025 zugunsten des Unternehmens. Die Aktivisten wurden dem Grunde nach zu Schadensersatz verurteilt, weil sie unbefugt das Gelände betreten und heimlich Aufnahmen der CO₂-Betäubung von Schweinen gemacht hatten. Außerdem untersagte das Gericht die weitere Verbreitung der Videos und verhängte ein Betretungsverbot sowie die Übernahme der Prozesskosten.
Die Tierschützer gingen in Berufung. Parallel bleibt auch die Schadensersatzforderung von rund 98.000 Euro ein Streitpunkt, die der Betreiber im Zuge eines Vergleichs eigentlich fallen lassen wollte.
Verwendete Quellen: jura.cc, eigene RTL-Recherche



