Was dem Schlagerstar jetzt droht Gericht erlässt Strafbefehl gegen Nino de Angelo

Das klingt so gar nicht hitverdächtig!
Das Amtsgericht Kempten (Allgäu) hat nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen einen Strafbefehl gegen Nino de Angelo erlassen. Das bestätigt die Behörde exklusiv auf RTL-Anfrage.
Bewährungsstrafe und Führerscheinsperre drohen
Die Staatsanwaltschaft Kempten beantragte beim Amtsgericht Kempten zuvor den Erlass eines Strafbefehls gegen Nino de Angelo (auf RTL+ Songs anhören). Die Behörde wirft dem Sänger vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Sachbeschädigung und ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor, so Oberstaatsanwalt Thomas Hörmann. Das Amtsgericht folgt diesem Antrag nun. „Der Strafbefehl wurde antragsgemäß erlassen und zugestellt“, heißt es von Richterin Katrin Eger auf RTL-Anfrage.
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Für die Taten hatte die Staatsanwaltschaft Kempten bei Gericht die Festsetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung beantragt. Zudem fordert sie eine Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Nino de Angelo hat jetzt zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Eine RTL-Anfrage zum Strafbefehl ließ der Sänger unbeantwortet.
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Was passierte in Kempten?
Die Vorwürfe beziehen sich auf einen Vorfall am 9. Juli 2025. Der Schlagerstar soll in einem Parkhaus in Kempten ein Auto angefahren haben. Anschließend soll er beim Verlassen des Parkhauses eine Schranke demoliert haben. Dabei entstand ein Sachschaden von rund 3.500 Euro. Danach soll sich der „Jenseits von Eden”-Sänger mit seinem Sportwagen eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert haben.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche
































