Mutter (†49) und Tochter (†23) verloren ihr LebenTödliches Autorennen auf A555: Ex-Nachwuchsspieler des 1. FC Köln zu Jugendstrafen verurteilt

von Valerio Magno und Niklas Bönsch

Das Landgericht Köln hat zwei ehemalige Nachwuchsspieler des 1. FC Köln wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu viereinhalb, beziehungsweise fünf Jahren Haft nach Jugendstrafrecht verurteilt. Bei dem illegalen Rennen auf der A555 bei Wesseling (Rhein-Erft-Kreis) starben im Dezember 2023 eine Mutter und ihre Tochter.

T-Shirt mit dem Foto seiner Tochter

Zur Urteilsverkündung am Mittwoch (22.04.) erschien Andreas Wrede, Vater der getöteten Tochter und früherer Partner der ebenfalls gestorbenen Frau, mit einem T-Shirt, auf dem das Foto seiner Tochter zu sehen war. Er sagt, er habe ihr mit seiner Anwesenheit noch einmal gerecht werden können und damit sei für ihn dieser Teil abgeschlossen. Ganz loslassen werde ihn das Erlebte aber nie. Mit Unterstützung eines Psychologen, von Freunden und Familie will er nun sein Leben wieder aufbauen. Mit dem Urteil hatte er in dieser Höhe nicht gerechnet. Letztlich sei ihm aber der genaue Strafrahmen weniger wichtig gewesen als die Tatsache, dass keine Bewährungsstrafe ausgesprochen werde.

200 Stundenkilometer - Crash – Feuer - Tod

Nach Überzeugung des Gerichts lieferten sich die beiden damals 20-jährigen Männer spätabends bei Dunkelheit auf der A555 ein illegales Rennen. Sie sollen immer wieder nebeneinander gefahren sein und sich gegenseitig rechts und links überholt haben, teils mit mehr als 200 Stundenkilometern. Schließlich krachte eines der hochmotorisierten Fahrzeuge in das Heck eines Kleinwagens. Das Auto fing Feuer und explodierte. Die Mutter und die 23-jährige Tochter darin starben noch am Unfallort. Für den Vorsitzenden Richter war klar: Das sei kein tragischer Verkehrsunfall gewesen, sondern ein Verbrechen, dem zwei Menschen zum Opfer gefallen seien.

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Kein Startpunkt, keine Zielflagge – und doch ein Rennen

Die Angeklagten hatten zwar zugegeben, zu schnell gefahren zu sein, ein Autorennen aber bestritten. Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht. Der Richter stellte klar, es habe zwar keinen Startpunkt und keine Zielflagge gegeben, doch an jenem Abend sei es darum gegangen, wer der Schnellste sei. Damit sei der gesetzliche Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens zweifelsfrei erfüllt. Strafverschärfend wertete das Gericht, dass die beiden Angeklagten kein echtes Geständnis abgelegt hätten. Die Tötungsabsicht habe zwar nicht vorgelegen, wohl aber das billigende Inkaufnehmen des Risikos, die Gefahr sei ihnen bewusst gewesen.

Strafen deutlich über Forderung der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft hatte Strafen von drei Jahren sowie zwei Jahren und acht Monaten gefordert. Die Verteidiger plädierten gar auf Freispruch, hilfsweise Bewährung. Das Gericht verhängte stattdessen fünf beziehungsweise viereinhalb Jahre nach Jugendstrafrecht. Der Richter betonte, er sei sich bewusst, dass fünf Jahre fast ein Viertel des bisherigen Lebens der Verurteilten darstellten. Genauso richtig sei es aber auch, dass sie danach noch eine Perspektive hätten, die 23-jährige Frau im Kleinwagen nicht mehr. Er hoffe, dass die beiden Männer in der Haft zu einer ehrlicheren Auseinandersetzung mit ihrer Tat und Verantwortung fänden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Medienberichten zufolge wollen die Verteidiger Revision einlegen.