Hilfe durch Steuergelder für NichtregierungsorganisationenNRW-AfD will NGOs kontrollieren lassen
Nichtregierungsorganisationen, die sich zum Beispiel für Umwelt oder Soziales einsetzen, bekommen neben Spenden auch Geld vom Staat. Die AfD im NRW-Landtag will, dass solche Gruppen strenger kontrolliert werden. Sie sollen keine finanzielle Hilfe mehr erhalten, wenn sie extremistische Ziele verfolgen oder unsere Demokratie infrage stellen.
AfD mit Antrag – Kontrollen für NGOs
Die Plätze der AfD-Abgeordneten waren zu Beginn des Innenausschusses am Donnerstag (21.05.) leer. Dabei hatte die Fraktion einen Antrag eingebracht. Es geht um Nichtregierungsorganisationen, also NGOs, die auch Steuergeld bekommen. Die Alternative für Deutschland fordert: Der Verfassungsschutz soll genau hinschauen, bevor solche Projekte gefördert werden. Markus Wagner ist stellvertretender AfD-Fraktionsvorsitzender in NRW. Er erklärt: „Das mag man als Generalverdacht bezeichnen. Im Endeffekt geht es aber darum, Steuergelder nicht an Extremisten zu verteilen und diese Extremisten ausfindig zu machen.“
AfD-Fraktion fordert das „Haber-Verfahren“
Die AfD-Fraktion will das sogenannte Haber-Verfahren für NRW. Es ermöglicht aktuell auf Bundesebene Anfragen beim Verfassungsschutz. Heißt: Behörden können prüfen lassen, ob verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse über Menschen oder Organisationen vorliegen, die Gelder beantragt haben. Und das ohne konkreten Verdacht. Genau darin sieht der zuständige Sachverständige ein Problem. Im Anschluss erklärt Politikwissenschaftler Dierk Borstel aus Dortmund im RTL WEST Interview: „Dafür gibt es in NRW ein gut funktionierendes System. Das ist eingespielt und das hat sich bewährt. Von daher ist dieser ganze Antrag, der ja vor allem den Verfassungsschutz als zentrales Instrument instrumentalisieren will, für mich ein Scheinantrag. Er verdächtigt vor allem auch bürgergesellschaftliches Engagement.“

































