Datenschützer befürchten MassenüberwachungKommt die Chatkontrolle zurück? EU-Parlament stimmt ab – schon zum dritten Mal

Private Nachrichten durchsuchen, um Darstellungen von Kindesmissbrauch aufzuspüren: Die sogenannte Chatkontrolle sorgt seit Jahren für heftigen Streit. Datenschützer warnen vor Massenüberwachung, Befürworter halten sie für ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Kinderpornografie. Obwohl das EU-Parlament eine Verlängerung schon zweimal abgelehnt hat, wird jetzt erneut darüber abgestimmt.

Chatkontrolle landet erneut im EU-Parlament

Ein Aufschrei quer durch das EU-Parlament, von links bis rechts: Der Auslöser ist ein Vorstoß der konservativen Fraktion um Parlamentspräsidentin Roberta Metsola, die sogenannte Chatkontrolle kurz vor der Sommerpause doch noch per Eilverfahren zu verlängern. Messenger-Dienste wie WhatsApp, aber auch große Plattformen wie Google und Microsoft könnten dann wieder private Nachrichten auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs durchsuchen dürfen. Die bislang befristete Regelung, in Medien oft als „Chatkontrolle 1.0“ bezeichnet, galt seit 2021 und lief im Frühjahr dieses Jahres aus. Das Europaparlament hatte eine Verlängerung anschließend zweimal abgelehnt.

Streit um Privatsphäre und Kinderschutz

Befürworter halten die Möglichkeit, private Chats zu prüfen, im Kampf gegen Kinderpornografie für unverzichtbar. Ermittler müssten auch dort ansetzen können, wo Straftaten digital organisiert oder verbreitet werden, so die Argumentation. Kritiker sehen darin einen massiven Eingriff in die Privatsphäre. Sie warnen vor anlassloser Kontrolle unbescholtener Bürger, sprechen von Generalverdacht und befürchten eine Form der Massenüberwachung. Selbst der Deutsche Kinderschutzbund lehnt die Chatkontrolle ab.

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Neue Runde in Straßburg

Trotz der früheren Ablehnung ist das Thema nun wieder auf der Tagesordnung in Straßburg. Am Dienstag (07.07.) beschloss eine Mehrheit der Abgeordneten, dass am Donnerstag (09.07.) zum dritten Mal über eine Verlängerung abgestimmt wird. Das sorgt parteiübergreifend für Ärger. Zugleich ist schon von „Chatkontrolle 2.0“ die Rede. Gemeint ist damit ein noch weitergehender Ansatz, bei dem Dienste die Durchsuchung privater Nachrichten nicht nur erlauben, sondern sogar verpflichtend vornehmen müssten.