Ordnungsausschuss stimmt neuer Regel zuBettelverbot rund um Außengastronomie: Dortmund beschließt Fünf-Meter-Regel

von Niklas Bönsch und Julia Westarp

Wer künftig im Umkreis von fünf Metern um Dortmunder Außengastronomie bettelt, muss mit Konsequenzen rechnen. Der städtische Ausschuss für öffentliche Ordnung hat ein entsprechendes Verbot mit großer Mehrheit beschlossen, befristet auf zunächst ein Jahr. Die formale Bestätigung im Rat folgt am Donnerstag (09.07.), eine Zustimmung gilt als sicher.

Gastronomen und Gäste schon lange genervt

Auslöser der neuen Regelung ist anhaltende Kritik aus der Gastronomie. Helena Wagner, Betriebsleiterin einer Pizzarestaurant-Filiale in Dortmund, berichtet, dass Gäste vor allem am Wochenende, aber auch unter der Woche regelmäßig von Bettlern angesprochen werden und zunehmend genervt reagieren. Sie begrüßt die neuen Maßnahmen. Denn die Stadt hat auf die Kritik reagiert: Rechts- und Ordnungsdezernent Norbert Dahmen erklärt, man habe sich für eine einheitliche, einfache Regelung entschieden: Jede Form des Bettelns im Fünf-Meter-Radius um Außengastronomie ist künftig untersagt.

SPD stimmt zu – nach Abwägung

Auch die SPD hat dem Verbot zugestimmt, obwohl sie dabei zwischen zwei Gruppen abwägen musste: bettelnde Menschen auf der einen Seite, Gastronomen und deren Gästen auf der anderen. Ordnungspolitischer Sprecher Dirk Goosmann erklärt, man habe sich nach gründlicher Überlegung für die Gastronomen entschieden, weil auch Bürger, die in Ruhe einen Kaffee oder ein Bier trinken wollen, durch aggressives Betteln massiv beeinträchtigt werden.

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Linke sieht Grundrechte in Gefahr

Gegen das Verbot stimmte die Linke. Ordnungspolitische Sprecherin Fatma Karacakurtoglu sieht darin einen unzulässigen Eingriff in wesentliche Grundrechte. Es gehe um Demokratie und die Freiheit des Einzelnen, die dürfe man nicht einfach beiseiteschieben, weil jemand der Meinung sei, ein anderer lebe nicht nach seinen Vorstellungen. Tatsächlich werden durch das Verbot Persönlichkeitsrechte eingeschränkt. Rechtsanwalt Arndt Kempgens aus Gelsenkirchen hält das aber für rechtlich vertretbar: Wenn öffentliche Interessen überwiegen, dürften Grundrechte in Maßen eingeschränkt werden und ein Verbot auf wenigen Metern rund um Gastronomiebetriebe sei dabei durchaus zulässig.

Platzverweise, Aufenthaltsverbote, Bußgelder

Wer sich nicht an die neue Regel hält, muss mit Platzverweis, Aufenthaltsverbot oder Bußgeld rechnen. Die Meinungen der Dortmunder dazu sind gespalten: Wer ruhig und nicht aufdringlich bettelt, stört viele nicht. Wer aber aggressiv vorgeht, gegen den sollte vorgegangen werden. Andere wiederum zeigen sich. Ob das Verbot tatsächlich die gewünschte Wirkung zeigt, soll sich innerhalb des befristeten Probejahres erweisen. Die Maßnahme muss am Donnerstag (09.07.) noch formal im Rat beschlossen werden. Eine Zustimmung gilt aber als sicher.