Kommt Edmund R. jetzt in die Psychiatrie?Halbnackter wirft Ziegelsteine vom Hausdach – Prozessauftakt in Bochum
Ende April hielt ein Stadtteil in Bochum den Atem an: Edmund R. (18) warf immer wieder mit Dachziegeln auf Polizisten. Deswegen steht er seit Freitag (07.11.) vor dem Landgericht Bochum. Vorwurf: versuchte gefährliche Körperverletzung.
Psychische Erkrankung soll vorliegen
„Der Beschuldigte soll psychisch erkrankt sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt seines Handelns nicht schuldfähig war. Dementsprechend geht es in dem hiesigen Verfahren nunmehr darum, ob der Beschuldigte aufgrund seines Handelns in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist“, so Katja Nagel vom Landgericht Bochum. Edmund R. soll im April Streifenpolizisten den Stinkefinger gezeigt haben. Warum, weiß niemand. Der Schüler wurde kontrolliert und wehrte sich. Die Beamten nahmen ihn mit auf die Wache. Dort soll sich versehentlich ein Tor geöffnet haben, der 18-Jährige haute ab, kletterte auf ein Haus in der Nähe und schmiss Ziegel auf die Polizisten.
Zeugin sah alles hautnah
In genau dem Haus wohnt auch Christina Kays. Sie wird bei einem der nächsten Prozesstage noch als Zeugin aussagen: „Ich konnte beobachten, wie sich der Beschuldigte auf dem Dach bewegt hat. Man kriegt natürlich schon schnell Angst, dass er runterfällt. Ich habe mich auch gefragt habe, wie er da hochkam und wieder herunterkommt.“
Verfahren entscheidet über Psychiatrie
Bei Edmund R. geht es um die Unterbringung in einer Psychiatrie. Der 18-jährige ist schuldunfähig, davon geht auch die Staatsanwaltschaft aus: „Bei der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus handelt es sich um eine sogenannte Maßregel der Besserung und Sicherung, wenn eine Person im Zustand der Schuldunfähigkeit oder im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit rechtswidrige Taten begangen hat und auch weitere Taten drohen. Aufgrund seines Zustands hat das Gericht die Möglichkeit, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen, um die Allgemeinheit zu schützen“, so Nagel. Sechs Prozesstage sind noch angesetzt. Das Urteil wird Mitte Dezember erwartet.
































