Vorwürfe gegen JVA-BeamteFür Gefängniswärter geklaut? Zehn Monate Freiheitsstrafe für Häftling (52)

von Jens Diestelkamp und Rogatus Skanta

Ein Häftling klaute Luxusgüter – angeblich im Auftrag von Gefängniswärtern. Mit diesem Vorwurf beschäftigte sich jetzt das Amtsgericht Düsseldorf. Ein 52-Jähriger behauptet, Beamte der JVA Euskirchen hätten Geld oder Luxusgüter als Gegenleistung für Hafterleichterungen verlangt.

Sonnenbrille für 252 Euro gestohlen

Das Amtsgericht Düsseldorf sieht es als erwiesen an, dass der 52-Jährige im November 2025 eine Sonnenbrille im Wert von 252 Euro gestohlen hat. Ursprünglich warf ihm die Staatsanwaltschaft weitere Diebstähle vor. Auch Kleidungsstücke und einen Lederrucksack soll der Mann gestohlen haben. Der Gesamtwert der mutmaßlichen Beute: rund 855 Euro. Vor Gericht gestand der Angeklagte allerdings nur den Diebstahl der Sonnenbrille. Die übrigen Vorwürfe wurden eingestellt. Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls verurteilte ihn das Gericht zu zehn Monaten Freiheitsstrafe.

Luxusgüter für Hafterleichterungen?

Brisant ist vor allem, was hinter dem Diebstahl gesteckt haben soll. Der 52-Jährige saß damals in der JVA Euskirchen. Laut seiner Anwältin soll er dort beobachtet haben, dass andere Gefangene Hafterleichterungen bekamen, er selbst aber nicht. Daraufhin habe er einen Vollzugsbeamten gefragt, was er tun müsse, um Weihnachten und Silvester bei seiner Familie verbringen zu können. Nach Darstellung der Verteidigung soll ihm daraufhin eine Gegenleistung angeboten worden sein. Die Beamten sollen Geld oder Luxusgüter für Hafterleichterungen verlangt haben.

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Ermittlungen gegen ehemalige JVA-Beamte

Die beschuldigten Vollzugsbeamten arbeiten inzwischen nicht mehr in der JVA Euskirchen. Gegen sie wird ermittelt. Ob die Vorwürfe des 52-Jährigen zutreffen, ist damit noch nicht geklärt. Der Mann selbst sitzt mittlerweile in der JVA Düsseldorf und verbüßt dort schon eine Freiheitsstrafe bis Ende 2027. Die jetzt verhängten zehn Monate kommen zusätzlich dazu. Das Gericht blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und berücksichtigte unter anderem das Geständnis des Angeklagten.