„Wenn Tränen Gesetze machen, wird es gefährlich“ Fall Fernandes/Ulmen: Kerpener Anwalt warnt vor neuen Gesetzen

von Sebastian Reddig und Niklas Bönsch

Der Fall Collien Fernandes und Christian Ulmen sorgt bundesweit für Debatten über Deepfakes, juristische Konsequenzen und jetzt auch über die Frage, wie das Bundesjustizministerium mit Kritikern umgehen darf. Rechtsanwalt Patrick Baumfalk aus Kerpen hat sich öffentlich gegen die geplanten Schnellgesetze positioniert und prompt eine unerwartete Reaktion aus Berlin kassiert.

Die Vorwürfe und was bislang bekannt ist

Collien Fernandes erhebt schwere Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann, den Schauspieler Christian Ulmen: Er soll über Jahre hinweg Fake-Profile in ihrem Namen erstellt und darüber pornografische Darstellungen verbreitet haben, die ihr ähnlich sehen sollen. Erstmals berichtet hatte der „Spiegel“. Der Anwalt von Ulmen hat mittlerweile rechtliche Schritte gegen den Verlag des Magazins eingeleitet: Das Blatt würde den Eindruck vermitteln, der 50-Jährige habe KI-generierte Deepfake-Videos hergestellt oder verbreitet und Fernandes körperlich attackiert. Ulmen bestreitet das. Es gilt die Unschuldsvermutung. Ein Gericht hat bislang nichts entschieden.

Solidaritätsdemos trotz ungeklärter Vorwürfe

Die Berichte lösten bundesweit Solidaritätsdemonstrationen mit tausenden Teilnehmenden aus, auch in NRW – obwohl sich die Lage juristisch nach wie vor im Stadium von Vorwürfen befindet und der Anwalt von Ulmen viele der Anschuldigungen bestreitet.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig kündigte schnell neue Gesetze an: Das Herstellen pornografischer Deepfakes soll künftig unter Strafe stehen. Bei nicht-pornografischen Fällen soll zumindest das Verbreiten strafbar werden. Parallel plant Hubig einen Gesetzentwurf zur IP-Adressen-Speicherung.

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Kerpener Anwalt stellt sich auf die Seite der Bürgerrechte

Patrick Baumfalk, Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Kerpen, hält das Tempo der politischen Reaktion für gefährlich. In einem Blogbeitrag warnte er: „Wenn Tränen Gesetze machen, wird es für den Rechtsstaat gefährlich.“ Im Gespräch mit RTL WEST Chefreporter Sebastian Reddig erläuterte er seine Position: Der Gesetzgeber solle keine Einzelfälle zum Anlass nehmen, um Gesetze zu schaffen, die für 82 Millionen Bürgerinnen und Bürger Konsequenzen haben. Er positioniere sich dabei weder auf Täter- noch auf Opferseite, sondern stelle sich auf die Seite des Rechts und der Bürgerrechte.

Im Video: Patrick Baumfalk, Rechtsanwalt

Gibt es überhaupt eine Gesetzeslücke?

Baumfalk bezweifelt zudem, dass ein neues Deepfake-Gesetz überhaupt notwendig ist. Aus den Strafrechtswissenschaften gebe es gewichtige Stimmen, dass keine eklatante Strafbarkeitslücke bestehe: So stelle schon das Kunsturhebergesetz bestimmte Verhaltensweisen unter Strafe, die hier zur Rede stehen. Bevor neue Straftatbestände geschaffen würden, solle das Bundesjustizministerium zunächst prüfen, ob das bestehende Recht nicht ausreichend sei. Andernfalls bestehe die Gefahr, handwerklich schlechte Regelungen zu produzieren und Grundrechtseingriffe zu schaffen, die weit über den Einzelfall hinausgehen.

E-Mail aus dem Justizministerium

Dass sich Baumfalk in seinem Blogbeitrag auch gegen Pläne zur automatisierten Rasterfahndung im Internet wandte – also die Ermittlungsbefugnis, das gesamte Netz automatisiert nach Straftaten zu durchsuchen –, blieb nicht ohne Reaktion. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums schrieb ihm eine E-Mail und bezeichnete Teile seiner Aussagen als „unzutreffend“. Baumfalk empfand das als problematisch: Er habe keine rechtswissenschaftliche Diskussion erhalten, die er erwartet hätte, sondern den Versuch einer Richtigstellung, die er nicht für notwendig hielt. Er hätte stattdessen eine inhaltliche Auseinandersetzung erwartet. Ob die Mail einschüchternd gewirkt habe, wollte RTL WEST wissen. Baumfalk antwortete nüchtern: Als Strafverteidiger sei er es gewohnt, mit starken Persönlichkeiten des Staates zu arbeiten. Er habe keine Angst, sich gegenüber staatlichen Institutionen zu äußern. Er gab jedoch zu bedenken, dass das für Menschen, die keine regelmäßige Erfahrung im Umgang mit Behörden und Gerichten hätten, möglicherweise ganz anders wirken könne.