Staatsanwaltschaft fordert SicherungsverwahrungEx-Bandidos-Boss vor Gericht - Aykut Ö. wollte wohl Menschen ermorden lassen
Der Ex-Bandidos-Boss wollte offenbar Menschen ermorden lassen. Aber nicht nur das: Die Liste gegen den ehemaligen Kölner Bandidos-Präsidenten ist lang. Seit Mittwoch (22.04.) steht er vor dem Landgericht Köln.
Angeklagter wollte wohl Rache
Der Rocker Aykut Ö. sitzt mal wieder auf der Anklagebank. Es geht unter anderem um zwei geplante Morde, die er beauftragt haben soll. Im November 2018 wurde ein Café von den Hells Angels beschossen. Es war Treffpunkt der Bandidos. Der Angeklagte wollte offenbar Rache. Hans Logemann vom Landgericht Köln erklärt: „Wenige Tage später sollen dann beauftragte Mitglieder des eigenen Clubs einen PKW nachts verfolgt haben, in dem der vermeintliche Verantwortliche war. In Köln-Kalk auf der Stadtautobahn sollen sich die Verfolger dann neben das Fahrzeug gesetzt und aus dem Fenster fahrend auf den PKW geschossen haben. Einer der Insassen sei hierbei lebensgefährlich verletzt worden.“ Geplant war aber wohl jemand anderen zu verletzen. Der saß allerdings nicht im Wagen. Er hatte sein Auto verliehen.
Streit ging weiter
Nur wenig später kam es laut Staatsanwaltschaft zwischen dem Angeklagten und einem Hells Angels-Mitglied zu einem Streit, der mit einem Schusswechsel endete. Der Ex-Bandidos-Boss wollte das offenbar nicht auf sich sitzen lassen: „Auch hier soll der Angeklagte eine Vergeltungsaktion in Auftrag gegeben und einem Mitglied des eigenen Clubs hierzu eine Maschinenpistole ausgehändigt haben. Der Beauftragte soll dann sich zu einem Café in Köln-Buchheim begeben haben, ein Treffpunkt des rivalisierenden Rockerclubs. Von der Straße aus soll er das Feuer auf das Café eröffnet haben“, so Hans Logemann vom Landgericht Köln.
Staatsanwaltschaft sieht Gefahr für die Allgemeinheit
Die Ehefrau des Angeklagten ist im Zeugenschutzprogramm. Sie will vor Gericht wohl bald reinen Tisch machen. Die Staatsanwaltschaft forderte für den angeklagten Aykut Ö. die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Sie sieht in ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit. Sollte der 38-Jährige Ende August verurteilt werden, muss er also nicht nur mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen.

































