Debatte in Berlin endet mit 350 gegen 338 StimmenBundestag lehnt Unions-Gesetzentwurf zur Asylpolitik ab

Der Bundestag hat den von der Unionsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Verschärfung der Asylpolitik, das sogenannte „Zustrombegrenzungsgesetz“, nach heftigen Debatten abgelehnt. In der namentlichen Abstimmung stimmten 338 Abgeordnete für den Entwurf, 350 dagegen, bei fünf Enthaltungen. Insgesamt wurden 693 Stimmen abgegeben, obwohl der Bundestag 733 Abgeordnete zählt.

Inhalt des Gesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf der Union sah vor, die Migration durch mehrere Maßnahmen zu begrenzen. Dazu gehörten die Wiedereinführung der Begrenzung der Migration als Ziel im Aufenthaltsgesetz, die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige sowie erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei, um selbst Haft oder Gewahrsam für ausreisepflichtige Personen zu beantragen.

Verzögerungen und politische Spannungen

Die Abstimmung über den Gesetzentwurf war von intensiven Diskussionen und Verzögerungen geprägt. Die FDP hatte beantragt, den Entwurf zurück in den Innenausschuss zu überweisen, um dort weiter darüber zu beraten und am 11. Februar erneut im Bundestag darüber abzustimmen. Die Union lehnte dies ab, was zu weiteren Gesprächen und einer vierstündigen Verzögerung führte, bevor die Abstimmung schließlich stattfand.

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