Mordfall wirft Fragen zum Aufenthaltsrecht auf93-Jähriger getötet: Mindestens zwei Tatverdächtige waren offenbar ausreisepflichtig

von Sebastian Reddig

Ein 93-Jähriger wird Anfang Mai in seinem Haus in Köln-Neubrück getötet und ausgeraubt. Drei Männer sitzen wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. Jetzt rückt die Vorgeschichte der Beschuldigten in den Fokus: Mindestens zwei von ihnen hätten Deutschland offenbar bereits vor Jahren verlassen sollen. Bei einem der Fälle spielte auch die Härtefallkommission NRW eine Rolle. Nun stellt sich die Frage, welche Informationen den Behörden damals vorlagen.

93-Jähriger in seinem Haus getötet

Anfang Mai wird der 93-Jährige tot in seinem Einfamilienhaus in Köln-Neubrück gefunden. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft war der Senior massiver Gewalt ausgesetzt worden. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Täter das Haus durchsuchten und anschließend mit Beute flüchteten. Inzwischen sitzen drei Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Gegen sie besteht Mordverdacht. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Abschiebung offenbar schon Jahre zuvor geplant

Brisant ist die ausländerrechtliche Vorgeschichte der Tatverdächtigen. Nach RTL WEST-Informationen wollten die zuständigen Ausländerbehörden in Münster und Köln einen der Männer bereits 2016 abschieben. Im darauffolgenden Jahr beschäftigte sich allerdings die Härtefallkommission NRW mit dem Fall. Das behördenunabhängige Gremium kann sich mit Fällen beschäftigen, in denen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen trotz bestehender Ausreisepflicht ein Aufenthaltsrecht ermöglicht werden soll.

Die Kommission sah damals offenbar Gründe für eine Bleibeperspektive. Besonders brisant: Einer der heutigen Tatverdächtigen soll zu diesem Zeitpunkt bereits vorbestraft gewesen sein. Nach Recherchen des Kölner Stadt-Anzeigers sagte die heutige Vorsitzende der Härtefallkommission, diese Straftaten seien der Kommission damals nicht bekannt gewesen.

Auch bei einem weiteren Beschuldigten gibt es Fragen zu dessen Vorgeschichte. Er soll nach eigenen Angaben in Nordmazedonien zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden sein.

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CDU-Politiker kritisiert damalige Entscheidung

Der Fall sorgt inzwischen auch politisch für Diskussionen. Gregor Golland, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im NRW-Landtag, übt deutliche Kritik an den damaligen Entscheidungen und fordert eine Aufarbeitung der Abläufe. Dabei geht es vor allem um die Frage, welche Informationen der Härtefallkommission damals über die Betroffenen vorlagen und ob mögliche Vorstrafen ausreichend berücksichtigt wurden.

Das zuständige NRW-Ministerium verweist bei Fragen zum konkreten Verfahren auf die Härtefallkommission. Eine Interviewanfrage von RTL WEST ließ das Gremium unbeantwortet.

Interview mit Alexander Steffen (FDP)

Am Ende entscheidet die Ausländerbehörde

Allerdings entscheidet die Härtefallkommission nicht selbst darüber, ob ein Mensch dauerhaft in Deutschland bleiben darf. Sie kann ein sogenanntes Härtefallersuchen stellen. Die endgültige ausländerrechtliche Entscheidung liegt anschließend bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Im konkreten Fall spielt deshalb auch die Stadt Köln eine zentrale Rolle. Schriftlich erklärt sie: „Eine strafrechtliche Verurteilung schließt die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltsstatus nicht in jedem Fall aus.“ Eine Vorstrafe führt demnach nicht automatisch dazu, dass ein Mensch abgeschoben wird. Entscheidend sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls und die rechtlichen Voraussetzungen.

Viele Fragen sind noch offen

Der Mordfall wirft damit neben den strafrechtlichen Ermittlungen auch Fragen zum Umgang der Behörden mit den Beschuldigten auf: Welche Vorstrafen waren wann bekannt? Welche Informationen lagen der Härtefallkommission vor? Und auf welcher Grundlage wurden die aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen getroffen?

Strafrechtlich ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Die drei Männer befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Eine Anklage wird nach RTL WEST-Informationen im Herbst erwartet.