Hartmut Ebbing muss ins GefängnisEx-FDP-Bundestagsabgeordneter wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt

Hartmut Ebbing (FDP), Mitglied des Deutschen Bundestags, spricht zum Tagesordnungspunkt „Entschädigung der Erbengemeinschaft Hohenzollern”. Die Themen der 140. Sitzung sind unter anderem Abstimmung über neue Organspende-Regeln und Entschädigungen der Erbgemeinscahft Hohenzollern.
Hartmut Ebbing saß für die FDP im Bundestag (Archivbild).
picture alliance/dpa | Fabian Sommer

Jetzt ist das Urteil da!
Der ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing (69) muss ins Gefängnis: Er ist wegen sexuellen Missbrauchs von einem Kind zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Braunschweig verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten.

Angeklagten lernten sich über Dating-Portal kennen

Der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Das Landgericht Braunschweig spricht den 69‑Jährigen schuldig und verhängt eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft lernt Ebbing 2021 über ein Dating-Portal eine Lehrerin aus Goslar kennen, Imke G., mit der er eine sexuelle Beziehung beginnt.

Die Frau soll ihm anschließend mehrfach Fotos vom erigierten Penis ihres damals siebenjährigen Sohnes geschickt haben. Dasselbe soll sie mit einem weiteren Sohn gemacht haben. Wenig später besucht Ebbing sie in ihrer Wohnung, dort kommt es laut Anklage ebenfalls zu sexuellen Übergriffen auf einen der Söhne. Der Ex-Politiker bestreitet die Vorwürfe über seinen Anwalt.

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„Mir tut es unendlich leid.”

Vor Gericht zeigt sich Imke G., die Mutter des Jungen, demütig und räumt die Taten ein. Über ihre Verteidigung lässt sie erklären, sie habe nur so gehandelt, weil ihr Partner Hartmut Ebbing in der Beziehung sehr dominant gewesen sei. „Mir tut es unendlich leid. Ich habe meinen Kindern geschadet und meine Familie auseinandergerissen“, sagt die achtfache Mutter in ihrem Schlusswort im Gerichtssaal.

Ihre Kinder stünden hinter ihr, betont sie. Die Vorsitzende Richterin hält Imke G. jedoch vor, dass es sich „nicht um eine Spontantat, sondern um etwas von langer Hand Geplantes an den eigenen Kindern“ gehandelt habe. Die mitangeklagte Mutter und suspendierte Lehrerin aus Niedersachsen erhält für ihre Taten eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

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Er habe eine „sexuelle Präferenz”

Für Hartmut Ebbing ist es nicht das erste Urteil in einem Sexualstrafverfahren. Bereits 2025 verurteilt ihn das Amtsgericht Tiergarten in Berlin wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte zu zehn Monaten auf Bewährung. Im Zuge dieser Ermittlungen stoßen die Behörden auf Chatnachrichten und Bildmaterial, die den Verdacht auf die nun in Niedersachsen verhandelten Taten lenken.

Zum Prozessauftakt erklärt Ebbing vor Gericht „Ich leide seit 20 Jahren an einer paraphilen sexuellen Präferenz“, betont jedoch, seine Fantasien hätten sich nur in seinem Kopf abgespielt. Den Jungen angefasst zu haben, bestreitet er bis zu seiner Verurteilung weiter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Angeklagten können Revision einlegen. Der Verteidiger der Mutter kündigt bereits an, von diesem Rechtsmittel Gebrauch machen zu wollen.

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Vom Bundestag auf die Anklagebank

Hartmut Ebbing war von 2017 bis 2021 FDP-Bundestagsabgeordneter und kulturpolitischer Sprecher seiner Fraktion. Nach seinem Ausscheiden aus der Politik rückte der 69‑Jährige erst durch die Ermittlungen erneut in die Öffentlichkeit.

Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche