Wer hat den 16-jährigen Victor getötet?Alster-Mord jährt sich in diesem Jahr zum zehnten Mal

Victor sitzt mit seiner Freundin an der Alster, als plötzlich ein Mann auf ihn einsticht.
Bis heute ist es ein Rätsel, wer den damals 16-Jährigen ermordet hat. Eine Spur: Ein Phantombild des mutmaßlichen Täters.
Seine Freundin überlebt den Angriff
Victor spaziert nach einem Kinobesuch am 16. Oktober 2016 mit seiner Freundin an der Hamburger Alster entlang. Der Hauptbahnhof und die belebte Innenstadt sind nur wenige hundert Meter entfernt. Eigentlich ein ganz normaler Abend, doch dann schleicht sich von hinten ein Mann an die Jugendlichen heran, sticht mehrfach auf den Schüler ein und stößt dessen Freundin in die Alster. Während sich die junge Frau aus dem Wasser retten kann, überlebt der 16-Jährige den Angriff nicht.
Polizei sucht immer noch mit Phantombild
Eineinhalb Wochen nach der Tat meldet sich eine Zeugin bei der Polizei. Mithilfe ihrer Aussagen wird ein Phantombild erstellt. Die große Hoffnung ist, dass ihre Angaben zum Täter führen. Doch auch nach so vielen Jahren gibt es nach wie vor keine entscheidende Spur, der Fall bleibt ungelöst. Die Ermittler halten bis heute an dem damals veröffentlichten Phantombild fest. Auf RTL-Anfrage teilt die Staatsanwaltschaft am 24. Februar mit: „Das Phantombild wurde anhand einer Zeugenaussage erstellt. Es wird weiterhin im Ermittlungsverfahren verwendet.“

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Zum Tatzeitpunkt soll der Mann Anfang 20 gewesen sein, kurze braune Haare gehabt haben und eine blaue Jeans getragen haben. Doch bis heute fehlt von dem Täter jede Spur.
Anzeige:„Mord verjährt als einziges Delikt in Deutschland nicht“
Der Grund, warum dieser Fall nicht einfach zu den Akten gelegt werden kann, liegt im Strafgesetzbuch. Verjährung diene grundsätzlich dem Rechtsfrieden, sagt Frédéric Schneider, Strafverteidiger aus Hamburg. „Nach einer gewissen Zeit wird der präventive Gedanke einer Strafe nicht mehr so wichtig“, erklärt Schneider im Gespräch mit RTL. Zudem werde die Beweisbarkeit schwieriger, denn „Erinnerungen verblassen, Zeugen leben nach einer gewissen Zeit gegebenenfalls auch nicht mehr.“ Für Mord gilt das nicht. „Mord verjährt als einziges Delikt in Deutschland nicht“, erläutert Frédéric Schneider. Seit 1979 gilt diese Regelung, weil sonst Verbrechen aus der Zeit des Nationalsozialismus nicht mehr hätten verfolgt werden können.
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Für den Mord an Victor bedeutet das, dass die Ermittlungen weitergehen. Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat führen, ist eine Belohnung von 5.000 Euro ausgesetzt. Hinweise nehmen alle Polizeidienststellen entgegen. Mord verjährt nicht und damit auch nicht die Möglichkeit, diesen Fall, das Verbrechen an Victor, eines Tages doch noch aufzuklären.
Quellen: Eigene RTL-Recherche



