Verbraucherschützer warnenFiese Abzocke auf Festivals!

Verbraucherschützer meinen: DAS ist unzulässig!
Wer auf Festivals geht, will feiern, Spaß haben und sich unbeschwert fühlen. Doch gängige Praxis macht es Besucherinnen und Besucher schwer – die Verbraucherzentrale spricht sogar von Abzocke. Im Visier: Bezahlchips.
Abzocke auf Festivals – drei größere Probleme!
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Bei vielen Festivals wird bargeldlos gefeiert, Besucher zahlen also mit einem Bezahlchip, den sie zuvor mit Guthaben aufgeladen haben. Doch dabei werden den Feiernden bei einigen Festivals aus Sicht der Verbraucherzentrale unzulässige Zusatzkosten auferlegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht laut einer Mitteilung drei größere Probleme:
Für die Aktivierung der Chips oder die erstmalige Aufladung würden öfter Zusatzkosten verlangt, was unzulässig sei, gerade wenn die Chips die einzige Bezahlmöglichkeit auf dem Festival seien.
Mehrere Veranstalter verlangten Entgelt für die Rückerstattung des Restguthabens oder verlangten einen Mindestbetrag. Der VZBV betont: „Veranstalter sind bereits gesetzlich zur Auszahlung des gesamten Restguthabens verpflichtet.”
Manche Veranstalter setzten Fristen von nur wenigen Wochen, in denen sich die Verbraucher um eine Rückerstattung ihres Restguthabens kümmern müssen. Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale zu kurz. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale gilt die Verjährungsfrist von drei Jahren.
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Auch Festival-Ticketpreise sorgen für Unmut bei Verbraucherschützern
Außerdem: Eine Prüfung der Verbraucherzentrale ergab, dass einige Festivalveranstalter den Ticketpreis nicht korrekt angaben. So seien zusätzliche Servicegebühren bei den beworbenen Preisen nicht berücksichtigt und erst beim Abschluss des Ticketkaufs auf die Preise aufgeschlagen worden. (nlu/dpa)
































