Urteil in ZwickauSponsor im Fußballverein: Vorbestrafter hat Jungen sexuell missbraucht
Er gewinnt ihr Vertrauen ausgerechnet über den Fußballverein.
Jan T. soll sich dort als Trikotsponsor engagiert und so Kontakt zu minderjährigen Spielern bekommen haben. Einer ihrer Väter erzählt RTL, wie sehr die Taten seinen Sohn bis heute belasten. Jetzt ist das Urteil gefallen.
Jan T. wegen schweren sexuellen Missbrauchs in Zwickau verurteilt
Weil er mehrere Jugendliche missbraucht haben soll, hat das Landgericht im sächsischen Zwickau einen Sponsor eines Fußballvereins zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, sprach es den 25-Jährigen der Vergewaltigung in zwei Fällen, des schweren sexuellen Missbrauchs und der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig. Zudem soll der Mann ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro zahlen.

Der Mann soll laut Anklage im Jahr 2024 die Opfer über einen Fußballverein kennengelernt haben, dem er zu der Zeit Sportbekleidung sponserte. In diesem Zeitraum habe er auch die Sexualstraftaten begangen. Zum Schutz der Opfer wurden die Taten vor Gericht nicht in öffentlicher Sitzung beschrieben.
RTL trifft während des Gerichtsverfahrens den Vater eines mutmaßlich missbrauchten Kindes. Er erzählt uns, wie er gemerkt hat, dass bei seinem Sohn etwas nicht stimmt. „Also er hat nachts nicht den Schlaf gefunden, weil vermutlich immer wieder diese Sache in ihm aufkam. Und irgendwann hat er sich dann seinem besten Freund geöffnet und der hat ihm dann geraten, zu seinem Klassenlehrer zu gehen, um das dann irgendwann nicht publik zu machen, aber sich von der Seele zu reden.“
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Vater erzählt RTL: Sein Sohn konnte nachts nicht mehr schlafen
Vor Gericht habe sich ein Teilgeständnis des Manns und dessen erkennbare Reue bei der Strafbemessung positiv ausgewirkt. „Er hat sich mehr oder weniger als Opfer selbst dargestellt, dass er ja quasi selbst eine Benachteiligung hat, dass er sich als pädophil empfindet. Und er hat eine generelle Entschuldigung in den Gerichtssaal ausgesprochen. Aber jetzt zu uns Eltern oder zu den Prozessbeteiligten nicht“, erklärt der Vater weiter.
Weil der Angeklagte bereits vorbestraft gewesen sei und die Taten unter laufender Bewährung begangen worden seien, wirkte dich das negativ auf die Strafbemessung aus. „Der Angeklagte ist für die Justiz kein Unbekannter. Er sitzt derzeit aufgrund einer Vorstrafe in Strafhaft. Weshalb die Untersuchungshaft, die gegen ihn in dieser Sache verhängt wurde, derzeit nicht vollzogen wird", so Cornelia Heiner vom Landgericht Zwickau
Unabhängig von der Entscheidung sei einem Opfer des Manns bereits ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro zugesichert worden, erklärte das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann in nächster Distanz angefochten werden.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche und AFP


