Es war eine selbstgebaute Vorrichtung!Bungee-Sprung in NRW endet tödlich! Frau (21) prallt gegen Felswand

21-Jährige stürzt 15 Meter in die Tiefe und stirbt
Die Felswand im Klettergebiet Hillenberg, einem ehemaligen Steinbruch, von der am Samstag eine 21-Jährige Kletterin 15 Meter in die Tiefe gestürzt war.
Bernd Thissen/dpa

Ein erster Sprung gelingt, doch dann passiert das schreckliche Unglück.
Eine 21-Jährige stirbt beim Bungee-Jumping in Nordrhein-Westfalen. Jetzt korrigiert die Polizei ihre ursprünglichen Angaben zum Unfallhergang.

Tragisches Unglück in Warstein

Der Bungee-Sprung in Warstein kostet eine junge Frau das Leben. Am Samstagnachmittag (10. Oktober) wagt sich die 21-Jährige in einem ehemaligen Steinbruch in Nordrhein-Westfalen an einer selbst gebauten Sprungvorrichtung in die Tiefe. Doch statt sicher am Seil zu schwingen, prallt sie gegen eine Felswand. Jede Hilfe kommt zu spät. Die junge Frau stirbt noch am Unfallort.

Bungee-Sprung endet an einer Felswand

Wie der WDR unter Berufung auf die Polizei berichtet, stammt die Verstorbene aus Aschersleben in Sachsen-Anhalt. Gemeinsam mit vier weiteren Personen ist sie am Samstag zu einem Ausflug nach Warstein aufgebrochen. Dort errichtet die Gruppe eine eigene Konstruktion zum Bungee-Jumping. Zunächst scheint alles zu funktionieren. Ein erster Sprung gelingt. Doch als die 21-Jährige an der Reihe ist, nimmt der Ausflug eine tödliche Wendung.

Die alarmierten Rettungskräfte versuchen noch, die junge Frau wiederzubeleben. Vergeblich. Ihre Verletzungen sind zu schwer.

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Polizei korrigiert ihre ersten Angaben zum Unglück

Zunächst gehen die Ermittler von einem Kletterunfall aus. Demnach soll die Frau rund 15 Meter tief abgestürzt sein. Doch am Sonntag (11. Oktober) stellt Polizeisprecher Daniel Großert im Gespräch mit dem WDR klar, dass sich das Geschehen anders zugetragen hat.

„Sie ist nicht in die Tiefe gestürzt, sondern bei dem Sprung gegen eine Felswand geschlagen“, erklärt er.

Warum es zu dem folgenschweren Aufprall kommt, ist bislang unklar. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen nach bisherigen Erkenntnissen nicht vor. Die Polizei geht aktuell von einem tragischen Unfall aus.

Vier Begleiter müssen seelsorgerisch betreut werden

Für die vier Menschen, die gemeinsam mit der 21-Jährigen unterwegs sind, endet der Ausflug ebenfalls dramatisch. Sie bleiben zwar körperlich unverletzt, benötigen nach dem Unglück jedoch Unterstützung durch Notfallseelsorger.

Auch eine weitere Angabe der Polizei wird inzwischen richtiggestellt. Anders als zunächst behauptet, ist das Klettern in dem stillgelegten Gelände erlaubt. Der Deutsche Alpenverein hat dort sogar eigene Kletterrouten ausgewiesen.

Wie es zu dem tödlichen Aufprall beim Bungee-Jumping kommen konnte, müssen die weiteren Ermittlungen klären.

Verwendete Quellen: WDR