Maddie-Verdächtiger aus Gefängnis entlassenStaatsanwaltschaft verrät Details zu Christian B.s Auflagen

An DIESE Auflagen muss sich Christian B. nun halten!
Der Verdächtige im Fall der verschwundenen Madeleine McCann ist wieder ein freier Mann – doch trotz der abgelaufenen Haftstrafe werden dem 48-Jährigen mehrere gerichtliche Verpflichtungen auferlegt. RTL kennt die Details.
Maddie-Verdächtiger muss Fußfessel tragen
Nach seiner Haftentlassung muss der im Fall Maddie Verdächtige eine Fußfessel tragen. Diese Vorgabe im Rahmen der Führungsaufsicht gelte für die nächsten fünf Jahre, teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf RTL-Anfrage mit. „Im Falle des Verstoßes gegen die Auflagen droht ihm eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.“ Die Verteidiger des 48-Jährigen hatten daraufhin angekündigt, dagegen vorzugehen.
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Die Fußfessel trug der mehrmals vorbestrafte Christian B. nach Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig beim Verlassen der Justizvollzugsanstalt im niedersächsischen Sehnde. Dort hatte am Morgen ein Polizeisprecher bestätigt, dass der Deutsche das Gefängnis verlassen habe. Er hat eine Gefängnisstrafe, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig im Wesentlichen wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt worden war, abgesessen.
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Christian B. muss Kontakt zu Bewährungshelfer halten
Neben der Fußfessel bekommt Christian B. einen Bewährungshelfer, mit dem er mindestens einmal im Monat Kontakt halten muss, wie die Braunschweiger Strafverfolger weiter mitteilten. Des Weiteren müsse er einen Wechsel seines Wohn- oder Aufenthaltsortes vorher dem Gericht mitteilen und Zustimmung einholen.
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Im Fokus ist der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter seit einigen Jahren, weil deutsche Ermittler ihn im Fall Madeleine McCann unter Mordverdacht haben. Sein Verteidiger sprach mit Blick auf die Verdächtigungen öffentlich von einer „massiven Vorverurteilungskampagne“. Es gibt keine Anklage in dem Komplex, und es gilt die Unschuldsvermutung. (fkl)
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche, dpa