Hinrichtungsprotokoll endet – Todeskandidatin lebtGiftspritze versagt! Warum wird Christa Pike jetzt das Leben gerettet?

Erst sollte der Staat sie töten – kurz darauf kämpften Mediziner um ihr Leben
Die Hinrichtung der zum Tode verurteilten Christa Pike (50) im US-Bundesstaat Tennessee lief völlig anders als geplant. Selbst nach zwei Dosen des Hinrichtungsmedikaments Pentobarbital starb sie nicht. Pike kam ins Krankenhaus. Doch warum wird nun eine Frau mit allen medizinischen Mitteln versorgt, die kurz zuvor noch hingerichtet werden sollte?
Das Hinrichtungsprotokoll endete – Pike lebte
Am 30. September sollte Christa Pike in Nashville hingerichtet werden. Tennessee setzte dafür Pentobarbital ein. Das Protokoll sah auch vor, was passieren sollte, wenn die erste Medikamentengabe nicht zum Tod führte: Pike bekam eine weitere Dosis. Doch auch danach lebte die 50-Jährige. Damit war der festgelegte Ablauf ausgeschöpft. Die Strafvollzugsbehörde erklärte anschließend, alle vorgesehenen Schritte seien durchgeführt worden. Weitere Maßnahmen habe das Protokoll nicht vorgesehen.
Die Verantwortlichen konnten also nicht einfach immer mehr Pentobarbital verabreichen, bis Pike starb.

Plötzlich wird aus der Hinrichtung ein medizinischer Notfall
Pikes Anwälte schalten ein Bundesgericht ein und verlangen medizinische Hilfe. Die 50-Jährige wird schließlich in eine externe medizinische Einrichtung gebracht. Nach Angaben ihrer Anwälte ist Pike bewusstlos, intubiert und wird künstlich beatmet. Ärzte versuchen, die Folgen des Pentobarbitals zu behandeln.
Das Todesurteil bedeutet nicht, dass Pike außerhalb des vorgesehenen Hinrichtungsverfahrens einfach sterben gelassen werden darf. Nachdem die vorgesehenen Schritte beendet sind, ist sie weiterhin eine lebende Gefangene. Für Gefangene in Tennessee und anderen US-Bundesstaaten gelten Vorgaben zur medizinischen Versorgung und Notfallbehandlung. 1995 versuchte sich etwa ein Todeskandidat am Tag vor seiner Hinrichtung selbst das Leben zu nehmen. Er wurde aufwendig gerettet – nur um das Urteil am nächsten Tag zu vollstrecken, wie die Los Angeles Times berichtet.
Vor diesem Problem hatten ihre Anwälte gewarnt
Besonders brisant: Pikes Anwälte hatten das Hinrichtungsprotokoll bereits vorher vor Gericht angegriffen. Sie kritisierten unter anderem einen fehlenden Notfallplan für lebensrettende medizinische Maßnahmen, falls bei der Hinrichtung etwas schiefgehen sollte. Dann trat genau dieser außergewöhnliche Fall ein: Der Staat hatte die vorgesehenen Schritte zur Hinrichtung durchgeführt – doch Pike lebte.
Warum das Pentobarbital sie nicht tötete, ist noch nicht abschließend geklärt. Ihre Anwälte vermuten Probleme mit den intravenösen Zugängen. Das Medikament könnte teilweise in umliegendes Gewebe statt in die Blutbahn gelangt sein. Eine bestätigte Ursache ist das bislang nicht. Tennessees Gouverneur Bill Lee ordnete eine unabhängige Untersuchung an.
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Bedeutet Überleben, dass Pikes Todesurteil erledigt ist?
Dass Pike die Hinrichtung überlebte, bedeutet übrigens nicht automatisch, dass ihr Todesurteil aufgehoben ist. In der US-Geschichte gab es bereits Fälle, in denen nach einer gescheiterten Hinrichtung ein weiterer Versuch rechtlich zugelassen wurde.
Ob auch Christa Pike erneut hingerichtet werden könnte, ist damit allerdings nicht entschieden. Zunächst müssen die Behörden klären, warum eine Hinrichtung, deren Ablauf genau geregelt war, an einem Punkt endete, für den das Protokoll offenbar keine weiteren Schritte vorsah.
Der Fall hatte inzwischen auch personelle Folgen: Frank Strada, Chef der Strafvollzugsbehörde von Tennessee, trat wenige Tage nach der gescheiterten Hinrichtung zurück. Gouverneur Bill Lee gab den Rücktritt während der laufenden Untersuchung bekannt.
Verwendete Quellen: WKRN, Tennessee Department of Correction, AP, dpa, Los Angeles Times

