Totgeburt in PaderbornHätte der Tod des kleinen Toms verhindert werden können? Geburtsklinik muss Eltern 45.000 Euro zahlen

 In der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe liegt im Kreißsaal ein neues Kettchen für ein Baby bereit.
Nach einer Totgeburt in Paderborn verklagten die Eltern des Kindes die Geburtsklinik. Das Landgericht Paderborn hat jetzt ein Urteil gefällt. (Symbolbild dpa)
Stefan Puchner/dpa

Natalie und Anton Schierling erlebten als Eltern den wohl größtmöglichen Albtraum!
Im Sommer 2023 freuen sie sich auf die Geburt ihrer Zwillinge. Doch eines der Kinder, der kleine Tom, kommt leblos zur Welt. Die Eltern aus Horn-Bad Meinberg werfen der Geburtsklinik vor, grob fehlerhaft gehandelt zu haben und reichen Klage ein. Das Landgericht Paderborn hat nun entschieden.

Hätte Toms Tod verhindert werden können? Urteil in Paderborn

„Wir hoffen natürlich auf Gerechtigkeit“, sagt Natalie Schierling im Laufe des Prozesses. Ihr Vorwurf: Durch Behandlungs- und Aufklärungsfehler der Geburtsklinik sei ihr Sohn Tom tot. So sei zum Beispiel trotz auffälliger Herztöne der Notkaiserschnitt viel zu spät durchgeführt worden. Dabei sei ein Kaiserschnitt für Toms Mutter im Notfall immer eine Option gewesen, berichtet der WDR.

Das Landgericht Paderborn hat jetzt entschieden: Natalie und Anton Schierling seien tatsächlich von der Geburtsklinik nicht ausreichend aufgeklärt worden. „Daneben hat die Kammer festgestellt, dass die erfolgte Notsectio bei schon gewähltem risikobehafteten Entbindungsmodus grob behandlungsfehlerhaft verspätet erfolgt sei“, heißt es weiter. „Diese hätte unverzüglich ausgelöst werden müssen, als die Herztöne des ersten Zwillings auffällig geworden seien. Aufgrund der verspätet durchgeführten Notsectio sei es zum Tod des ersten Zwillings gekommen, der bei einer Kaiserschnittentbindung und bei frühzeitiger Sectio überlebt hätte.“

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Geburtsklinik muss nach Behandlungsfehler 45.000 Euro an Toms Eltern zahlen

Die Geburtsklinik muss knapp 45.000 Euro an Toms Eltern zahlen. Der Betrag setzt sich aus Schmerzensgeld, Hinterbliebenengeld und Beerdigungskosten zusammen, teilt das Gericht mit.

Doch das ist noch nicht alles. „Daneben hat die Kammer die Eintrittspflicht der Beklagten für sämtliche materiellen und künftigen immateriellen Schäden“ festgestellt, heißt es weiter. Konkret: Das Gericht verpflichtet die Klinik, auch für mögliche Kosten für Psychotherapien aufzukommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Prozessbeteiligten können Berufung einlegen.

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„Jeder von uns hat einen psychischen Schaden davongetragen“

Vor Gericht schilderte die Mutter laut WDR, wie hilflos sie sich damals im Juli 2023 im Krankenhaus fühlte. „Jeder von uns hat einen psychischen Schaden davongetragen. Ich konnte selbst nicht trauern, weil ich meine traumatisierten Kinder begleiten musste.“ Und auch Vater Anton Schierling beschreibt im Prozess unter Tränen das andauernde Trauma der Familie, die noch drei weitere Kinder zu Hause betreut, berichtet der WDR.

Auch wenn das Urteil Tom nicht zurückbringt, sei es wichtig. „Es geht darum, dass man für Fehler geradesteht. Dass es einfach in Zukunft anders läuft in Krankenhäusern, in Kreißsälen. Dass die Frauen geschützter in die Geburt gehen können. Dass sie keine Angst haben müssen“, sagte Mutter Natalie Schierling zuletzt im Gespräch mit RTL.

Verwendete Quellen: wdr, Landgericht Paderborn, eigene RTL-Recherche