Während Gottesdienst
Plötzlich steht die Polizei vor dem Priester

Der liebe Gott sieht alles!
Ein festlicher Gottesdienst in Thanheim wird am Sonntag (7. Juli) von der Polizei unterbrochen. Ausgerechnet der Priester hat etwas falsch gemacht....
Unerwarteter Besuch in der Kirche von Thanheim
Vielleicht war er ja in Eile. Priester Cheriyan Menacherry hat jedenfalls sein Auto in Thanheim so schlecht geparkt, dass es die Polizei auf den Plan gerufen hat. Beamte kommen mitten während des Gottesdienstes in die St.-Ulrich-Kirche und fordern den Priester zum Umparken auf. Die Messe wird daraufhin unterbrochen. Neben dem Priester soll auch eine weitere Person falsch geparkt haben, so der SWR.
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In der Kirche findet zu der Zeit gerade die Feier des Schutzpatrons statt. Für das kleine Dorf eine der wichtigsten kirchlichen Feiern, so der Bericht. „Sofortiges Tätigwerden war notwendig, also haben sich die Polizeibeamten für das mildeste Mittel entschieden: Die Kontaktaufnahme im Gottesdienst”, sagt Christian Wörner vom Polizeipräsidium Reutlingen dem SWR.
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Anwohnerin hat die Beamten alarmiert
Nachdem die Besucher des Gottesdienstes wohl kurzzeitig irritiert gewesen sein sollen, klärte sich die Situation schnell auf. Der Priester hat eine Anwohnerin zugeparkt. Die wollte allerdings genau in diesem Moment mit ihrem Auto zur Arbeit fahren. Zunächst sollen die Polizisten noch versucht haben, die Halter telefonisch zu erreichen – dies gelang jedoch nicht. Der Priester soll zwar seinen eigenen Parkplatz haben, dieser werde allerdings häufig von anderen benutzt. Hätte man die Halter nicht erreichen können, wäre ein Abschlepper gekommen, so die Polizei. Nach dem Einsatz konnte der Gottesdienst „ungestört weitergeführt werden”, teilt die Polizei mit.
Die Kirchengemeinde reagiert im allerdings wenig erfreut auf den Zwischenfall: „Die Unterbrechung des Gottesdienstes stellt einen Verstoß gegen Art. 4 GG (ungestörte Religionsausübung) dar, der schwerwiegender als die rechtlich problematische Parksituation zu bewerten ist. Die Störung einer gottesdienstlichen Feier ist grundsätzlich nur zu rechtfertigen, wenn diese mit Blick auf zu schützende höherwertige Rechtsgüter angezeigt ist. Ohne die rechtlich problematische Parksituation abschließend zu bewerten – die Störung des Gottesdienstes stellte kein angemessenes Mittel zur Lösung des Sachverhalts dar”, reagiert die Pfarrei St. Ulrich. (xes)