Wie erklärt die Kirche das Knips-Verbot? Enttäuschter Opa klagt an: Wir durften während der Taufe keine Fotos machen!

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Keine Fotos während der Taufe? Bei RTL meldete sich eine Familie, die diese Ansage nicht nachvollziehen konnte
Gordana Sermek - Fotolia

„Wir sind mehr als verärgert!“
Für Christian B. aus dem Kreis Kleve (NRW) sollte die Taufe seines Enkels ein ganz besonderer Tag werden. Doch statt nach einem schönen Tag glücklich zu sein, ist er vor allem eines: maßlos enttäuscht. Der Grund: Die Pfarrerin verbot der Familie, die Taufe des Kindes auf Fotos festzuhalten. Was hat es mit dem Knips-Verbot im Gottesdienst auf sich? Wir haben nachgehakt.

Foto-Verbot während Taufe: Für Betroffenen „ein Skandal“!

Per Mail wendet sich Christian B. kurz nach Pfingsten an die RTL-Zuschauerpost. Er berichtet, dass sein Enkel am Pfingstwochenende in der Johanneskirche Niederdorf (Gemeinde Wachtendonk) getauft worden sei. Und weiter: „Unmittelbar vor Dienstbeginn wurde meiner Tochter mitgeteilt, es dürfe nicht fotografiert werden.“ Für den Großvater „ein Skandal“!

Man fühle sich um wertvolle Erinnerungsstücke gebracht. Insbesondere mit Familienmitgliedern, die nicht anwesend sein konnten, hätte man die Taufe im Nachhinein gerne noch einmal Revue passieren lassen wollen. „Die französische Uroma wird also nichts von der Feier sehen können“, so Christian B.enttäuscht.

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Gemeinde steht hinter ihrer Entscheidung - doch einen Fehler sieht sie ein

Warum wurde der Familie das Fotografieren bei einem solch besonderen Anlass untersagt?

Stefan Schmelting vom Evangelischen Kirchenkreis Kleve erklärt im Auftrag der Kirchengemeinde: „Es gibt in der Ev. Kirchengemeinde Straelen-Wachtendonk seit vielen Jahren den Beschluss des Presbyteriums, dass während den Kasualgottesdiensten (Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen) nicht fotografiert werden soll.“

Weiter erklärt er: „Gerade, weil es ein besonderer Moment ist, argumentieren einige Gemeinden, sollte er ohne Störungen/Sichtbehinderungen/klickende Kameras etc. stattfinden dürfen.“ Außerdem: „Persönlichkeitsrechte der neben der Familie fotografierten Gemeindeglieder“ müsse eine Gemeinde „heutzutage zumindest mitbedenken“.

Ein Fehler wird allerdings eingeräumt: Es sei ein Versäumnis „der noch neuen Pfarrerin“ gewesen, die Familie erst unmittelbar vor dem Gottesdienst über das Fotografierverbot zu informieren. Dafür habe man sich bereits bei der Familie entschuldigt.

Nachgestellte Bilder für Christian B. keine Option: „Emotionen kann man nicht nachstellen“

Auch wenn die Gemeinde hinter dem Foto-Verbot steht – man habe durchaus Verständnis für das Anliegen von Familien, Erinnerungsfotos an einen solch besonderen Gottesdienst haben zu wollen. Aus diesem Grund biete man „allen Paaren und Tauffamilien an, vor und nach dem Gottesdienst Fotos zu schießen“. In diesem Zusammenhang sei es sogar möglich, „Handlungen der Hochzeit/Taufe/Segenshaltung mit der Pfarrerin im Talar nachzustellen“.

Ein Angebot, das auch der Familie von Christian B. gemacht wurde, doch man habe abgelehnt. Der Grund: Emotionen ließen sich durch nachgestellte Szenen nicht abbilden. „Ein Ereignis muss direkt mit Bildern eingefangen werden“, so der Großvater. Mit der eigens für den Tag engagierten Fotografin habe man im Nachhinein immerhin Bilder vor dem Altar gemacht. Dennoch bleibt die Enttäuschung, dass es keine Fotos des Moments der Taufe an sich gibt – „das stimmt uns traurig und wir sind mehr als verärgert darüber“.

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