Albtraum auf Swiss-Nachtflug!Mann vergewaltigt 15-Jährige im Flugzeug – doch ins Gefängnis muss er nicht
„Es ging mit mir durch!“
Mehr als neun Stunden dauert der Flug von Mumbai nach Zürich. Die Zeit verwenden Passagiere meistens, um zu schlafen. Doch ein Swiss-Passagier nutzt genau das aus, um eine 15-Jährige im Flugzeug zu vergewaltigen! Doch nicht nur seine Begründung vor Gericht macht fassungslos, auch seine Strafe!
Albtraum auf Swiss-Nachtflug! Passagier vergewaltigt 15-Jährige
Der schockierende Vorfall ereignete sich im März auf einem Swiss-Flug von Mumbai nach Zürich. Ein indischer Geschäftsmann (44) saß neben einem 15-jährigen Mädchen in der Swiss-Maschine, berichtet unter anderem Blick. Die beiden sollen kurz miteinander geredet haben. Als die Jugendliche in dem Airbus A330 einschläft, passiert das Unfassbare.
Laut Anklage begann der Inder das Mädchen zu berühren und den Arm um sie zu legen, berichten Schweizer Medien. Als sie nicht reagierte, berührte er sie am Oberschenkel, fasste in ihre Hose und drang in sie ein, heißt es weiter. Dabei nahm er auch ihre Hand und führte sie mehrfach in seinen Schritt. Die 15-Jährige ist während der Vergewaltigung aufgewacht und in eine Schockstarre gefallen. Sie war unfähig, sich zu wehren oder etwas gegen die Tat zu unternehmen, zitiert die NZZ aus der Anklage. Erst als der 44-Jährige von ihr abließ, war der Horror vorbei!
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Mann vergewaltigt 15-Jährige im Flugzeug – seine Erklärung macht wütend
Wie der Täter aufflog, geht aus der Anklage und aus dem Prozess nicht hervor. Nach der Landung wurde er festgenommen, leugnete zunächst die Tat. Weil er dann aber doch noch die Vergewaltigung gestand, kam es nun zu einem verkürzten Verfahren. Und dabei macht seine Begründung einfach nur wütend. „Es ging mit mir durch!“, erklärt der 44-Jährige über seine Dolmetscherin. Ihm sei bewusst gewesen, dass seine Sitznachbarin zudem sehr jung gewesen sei – auch wenn er ihr genaues Alter nicht kannte. Die Tat tue ihm nun leid.
Doch trotz Geständnis und Verurteilung muss der indische Geschäftsmann nicht zurück ins Gefängnis! Auch der Richter bezeichnet die Strafe als eher tief, aber „knapp angemessen”. Er verurteilt ihn zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Er darf außerdem niemals mit Kindern arbeiten und muss das Verfahren zahlen. Zusätzlich wird er für fünf Jahre des Landes verwiesen, darf aber weiterhin in andere europäische Länder einreisen, berichten mehrere Medien. Laut Blick wurde er nach dem Urteil dem Migrationsamt übergeben, um seine Rückreise nach Indien anzutreten.
Solltet auch ihr unter sexueller Gewalt leiden, findet ihr Hilfe unter der kostenlosen Hotline 08000 – 116 016 oder unter www.hilfetelefon.de. Wenn es in eurem Umfeld sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen gibt oder ihr selbst betroffen seid, findet ihr unter der Nummer 0800 – 22 55 530 oder unter www.hilfe-portal-missbrauch.de Menschen, mit denen ihr darüber sprechen könnt.