Stürzte seine Freundin (33) bei dem Kletterdrama in den Tod? Angeklagter spricht über die Horrornacht am Großglockner –„Ich habe Kerstin geliebt“

Eine 33-Jährige ist kurz vor dem Gipfel erfroren. (Archivbild)
Eine 33-Jährige ist 2025 kurz vor dem Gipfel des Großglockners erfroren. (Archivbild)
Joachim Hauck/dpa

Was ist Anfang Januar 2025 am Großglockner wirklich passiert?
Vor dem Landgericht Innsbruck muss sich ein 37 Jahre alter Mann verantworten. Zusammen mit seiner Freundin Kerstin G. (33) steigt er an dem Tag zum 3.798 Meter hohen Gipfel auf. Doch nur er kommt lebend wieder vom Berg herunter. Kerstin erfriert in der Nacht im Schnee. Vor Gericht äußert sich der Mann zu dem, was in der Nacht passiert sein soll. Der Richter bringt jedoch noch eine weitere Theorie ins Spiel.

Kerstin G. soll Freund angeschrien haben, zu gehen

Zu Beginn wendet sich der Angeklagte direkt an den Richter. Er wolle sagen, „dass es mir unendlich leidtut, was passiert ist, und wie es passiert ist.“ Schuldig bekennt er sich aber nicht. „Ich habe Kerstin geliebt“, zitiert die Kronenzeitung den 37-Jährigen. „Sie war selbst sehr sportlich und Berg-affin.“

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Bei der Aussage im Saal berichtet der Angeklagte, dass er mit seiner Freundin ausgemacht habe, Hilfe holen zu gehen. Sie hätten gewusst, dass sie die Nacht sonst nicht überstehen würden. „Ich habe mich zu ihr dazugelegt und sie hat dann lautstark geschrien: ,Geh, jetzt, geh!‘” Kerstin habe ihm damit das Leben gerettet, ist sich der 37-Jährige sicher.

Paar soll nur Gummibärchen dabei gehabt haben

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm grob fahrlässige Tötung vor. Er habe seine Partnerin in der Nacht „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ knapp unterhalb des Gipfels zurückgelassen. Aus Sicht des Anklägers agierte der Alpinist faktisch als Bergführer seiner weniger erfahrenen Freundin und beging dabei eine Reihe schwerer Fehler.

Der Staatsanwalt sprach von mangelhafter Planung und Ausrüstung, von einer versäumten Umkehr trotz eisigen Windes, und von einer viel zu späten Alarmierung der Rettungskräfte in der Nacht. Im Prozess ist die Rede davon, dass das Paar bei dem Aufstieg nur eine Tüte Gummibärchen als Verpflegung dabei hat.

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Der Angeklagte betonte hingegen, dass die Freundin ebenfalls begeisterte Bergsteigerin und sehr sportlich gewesen sei. „Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen“, sagte der Angeklagte – entgegen seinen früheren Aussagen, in denen er sich als der Verantwortliche der Bergtour beschrieben hatte.

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Richter im Großglockner-Prozess ist Alpin-Experte

Ein auf Alpin-Fälle spezialisierter Richter hat nun darüber zu entscheiden, ob der 37-Jährige für den Tod seiner Freundin zur Rechenschaft gezogen wird. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft. Im Prozess bringt er plötzlich eine neue Theorie ins Spiel: Ist Kerstin G. vielleicht gestürzt?

„Ich tue mir hart, Ihre Variante mit den mir vorliegenden Bildern zu vereinbaren“, sagt Richter Norbert Hofer laut dem Nachrichtenportal Heute. Die Tote sei am Fels fixiert gewesen, ihre Füße hätten freigehangen. Offenbar hat der Richter Zweifel, ob Kerstin G. in diese Position gekommen sein könnte, wenn sich alles so zugetragen hätte, wie ihr Freund sagt. (jgr. mit dpa)

Verwendete Quellen: Heute, Kronen Zeitung, dpa