Mordprozess in Hannover
Geständnis! Zarko D. (54) tötet Obdachlosen mit mehreren Messerstichen

Das Opfer saß leblos auf einer Parkbank.
Fast vier Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines wohnungslosen Mannes (54) steht der mutmaßliche Täter in Hannover vor Gericht. Seit Dienstag (13. Mai) wird gegen ihn wegen des Verdachts des Mordes aus Heimtücke verhandelt.
Warum er zugestochen habe, könne er sich nicht erklären
Direkt zu Prozessbeginn gibt Zarko D. zu, dass er den Obdachlosen getötet habe. Warum er zugestochen habe, könne er sich nicht erklären, sagt er vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft geht von einem heimtückischen Mord aus. Lange hatte die Polizei keine Spur, wer den Obdachlosen Mann getötet haben kann. Zarko D. stellt sich etwa drei Jahre nach der Tat der Polizei in Bielefeld.
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Angeklagter hatte wohl achtmal zugestochen
Der Obdachlose Dirk S. (52) wurde am 6. Juli 2021 auf einer Bank am Rand des Stadtwaldes Eilenriede getötet. Sein Körper wies erhebliche Stichverletzungen auf, ein Notarzt konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen. „Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli 2021 im Stadtwald Eilenriede in Hannover den auf einer Parkbank sitzend Geschädigten getötet zu haben. Er soll dabei mehrfach und gezielt auf den Hals des Geschädigten eingestochen haben, der infolge der erlittenen Verletzungen verblutet sei“, sagt Simon Beschoten vom Landgericht Hannover. Dem 54-Jährigen wird nach Gerichtsangaben vorgeworfen, insgesamt achtmal gezielt auf den Hals des Opfers eingestochen zu haben.
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Zarko D. sagt aus, er sei am Tattag in der Eilenriede spazieren gewesen, um den Kopf frei zu kriegen. Er sei erst seit kurzer Zeit in Hannover gewesen, um einen Job zu finden. Dirk S., der getötete Obdachlose, sei Zarko D. immer wieder negativ aufgefallen. Laut dem Angeklagten habe das Opfer immer wieder Kinder und Frauen in dem Park belästigt. Zarko D. ist ehemaliger Soldat. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er aus seiner Zeit beim Militär genau wisse, wie er zustechen musste, damit die Verletzungen tödlich enden. Im Falle einer Verurteilung droht ihm laut Gericht wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe.
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Neue Hinweise nach Fernsehsendung „Aktenzeichen XY”
Nach der Tat entdeckte die Spurensicherung am Fundort der Leiche ein paar Habseligkeiten des Opfers. Zeugen wurden befragt und Spuren untersucht. Nach einem Fahndungsaufruf in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY... ungelöst” Mitte 2022 ging zudem eine zweistellige Zahl neuer Hinweise in dem Fall ein. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft betonte, es gelte die Unschuldsvermutung. (mit dpa)