Shirin M. (23) soll 19 Mal auf Vermieter (81) eingestochen haben

„Da war so viel Blut!” – Bekannte findet den toten Hellmut R.

„Ich glaube nicht, dass sie gleichgültig ist, es kann auch eine Verlegenheitsreaktion sein“, sagt Verteidigerin Anthea Pitschel über den kühlen Auftritt von Shirin M.
„Ich glaube nicht, dass sie gleichgültig ist, es kann auch eine Verlegenheitsreaktion sein“, sagt Verteidigerin Anthea Pitschel über den kühlen Auftritt von Shirin M.
RTL

Hellmut R. verpasste nie den Stammtisch – nur dieses eine Mal, denn er war tot.
Weil der 81-Jährige Hellmut R. nicht zur wöchentlichen Verabredung erscheint, machen sich seine Bekannten Sorgen. Zwei Frauen fahren zu seinem Haus und finden den Rentner in einer Blutlache. Seine Untermieterin Shirin M. steht jetzt wegen Mordverdachts vor Gericht.

Handschellen und Fußfessel im Gerichtssaal

Gesichert mit Handschellen, Fußfesseln und einem Bauchgürtel wird die Angeklagte Shirin M. in den Saal des Landgerichts Göttingen geführt. Kurz lächelt sie ihrer Verteidigerin zu, ansonsten wirkt sie kühl, fast unberührt. Der Richter will wissen, ob diese massiven Sicherungen nötig sind. Das Begleitpersonal antwortet klar: „zwingend erforderlich.” Für ihre Verteidigerin Anthea Pitschel nicht nachvollziehbar: „Ich kann mit ihr sehr gut auch in der Unterbringung sprechen. Wir sind allein im Zimmer. Ich habe da keine Sorge, dass mir was passiert. Das funktioniert gut. Auch der Gutachter hat die gleiche Auffassung vertreten”, meint sie im Gespräch mit RTL.

Hellmut R. (81) tot, Polizei jagt seine Untermieterin (22)
Shirin M. soll ihren Vermieter Hellmut R. (81) mit 19 Messerstichen getötet haben.
Polizeiinspektion Göttingen, NABU Göttingen

Streit um Mietschulden eskaliert

Shirin M. soll damals ihre Miete nicht gezahlt haben, ihr Vermieter Hellmut R. kündigt ihr. Am 24. Januar kommt es offenbar zum Streit. Laut Anklage sticht sie mindestens 19 Mal mit drei verschiedenen Küchenmessern zu. Zehn Mal ins Gesicht, zwei Mal in die Brust – einmal sogar so heftig, dass die Klinge abbricht und in der Brust stecken bleibt, schildert die Staatsanwaltschaft. Danach soll die 23-Jährige ihre Hände gewaschen haben und geflohen sein. Sie wird zehn Tage später bei einer Personenüberprüfung in Spanien von der örtlichen Polizei gefasst.

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Polizeikommissar M. war einer der ersten am Tatort. „Das Auffälligste war die Blutlache und die vielen Blutspuren vom Treppenhaus bis in die Küche. Das sieht man nicht so oft in so einer großen Menge“, schildert er vor Gericht. Sein Kollege K. erinnert sich: „Auf einer Tischdecke lag ein Schreiben, eine Kündigung, die der Untermieterin galt. Daneben lag ein verkrümmtes Brillengestell. Auf der Tischdecke konnten wir kleine Blutspuren feststellen.“ Als Bilder vom Tatort gezeigt werden, verdreht die Angeklagte einmal kurz die Augen.

Tatort in Dramfeld
Die 22-Jährige wohnte in dem Haus in Dramfeld, das der 81-Jährige angemietet hatte.
dpa Video
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Bekannte finden den Toten

Für die Stammtisch-Freunde von Hellmut R. ist der Verlust unbegreiflich. Seine Bekannte Silke Astrid S. sagt unter Tränen im Zeugenstand: „Ich wusste gar nicht, was ich machen soll. Da war so viel Blut.“ Immer wieder muss sie ihre Aussage unterbrechen. Sie und eine Freundin hatten den 81-Jährigen gefunden, nachdem er nicht zum Stammtisch erschienen war. „Hellmut hat nur zweimal gefehlt – und wenn, dann hat er immer Bescheid gesagt. An dem Abend hatten sogar einige gescherzt, ob er es vielleicht vergessen hatte zu kommen. Aber dass er den Stammtisch versäumt, war ungewöhnlich.“

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Shirin M. schuldunfähig?

Die Staatsanwaltschaft geht inzwischen davon aus, dass Shirin M. möglicherweise schuldunfähig war. Ein Gutachter diagnostiziert der 23-Jährigen in einem Vorverfahren eine Schizophrenie. „In diesem Verfahren droht ihr gar keine Strafe, da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Kammer derzeit davon ausgehen, dass sie nicht schuldfähig war. Vielmehr kommt ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht“, sagt Mirjam Beckmann vom Landgericht Göttingen im RTL-Interview. Auch ihre Verteidigerin Anthea Pitschel betont: „Es geht nicht darum, eine bestimmte Freiheitsstrafe zu finden, sondern um festzustellen, ob sie untergebracht werden muss.“

Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche