Landkreistag will Grenze senkenHeimkosten-Hammer! Für pflegebedürftige Eltern sollen Kinder tiefer in die Tasche greifen

Wessen Eltern in einem Pflegeheim untergebracht sind, könnte künftig stärker zur Kasse gebeten werden.
Bislang müssen erwachsene Kinder nur dann für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Doch Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will diese Grenze heruntersetzen und bekommt dafür Rückenwind vom Landkreistag.
„100.000 Euro sind eindeutig zu viel“
Der Deutsche Landkreistag unterstützt die Pläne nachdrücklich. „Diese Grenze ist in unseren Augen eindeutig zu hoch“, sagte Achim Brötel, Präsident des Deutschen Landkreistages, der Rheinischen Post. Im Entwurf für Warkens geplantes Pflegeneuordnungsgesetz wird bereits angekündigt, den bisherigen Schonbetrag von 100.000 Euro Jahreseinkommen zurückzunehmen.
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Brötel begründet das so: „Der Sozialstaat muss denen helfen, die sich nicht selbst helfen können. Es gibt aber keine sachliche Begründung dafür, privates Vermögen und damit letztlich Erwartungen von Erben auf Kosten der Allgemeinheit zu schonen.“ Nach Ansicht des Landkreistags wäre eine Absenkung nicht nur gerechter, sondern würde auch Städte und Kommunen finanziell entlasten.
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Auch Immobilien sollen stärker berücksichtigt werden
Brötel fordert zudem schärfere Regeln bei Vermögensübertragungen innerhalb von Familien. Die Sozialämter beobachteten immer häufiger, dass Eltern Vermögen – insbesondere Immobilien – frühzeitig auf ihre Kinder überschreiben. So solle verhindert werden, dass das Vermögen später zur Finanzierung eines Pflegeheimplatzes herangezogen werden kann. „Ebenso richtig wäre es, hohe Vermögen von Pflegebedürftigen selbst heranzuziehen“, sagte Brötel.
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Warum Kinder heute meist verschont bleiben
Die Einkommensgrenze von 100.000 Euro wurde erst 2019 mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz eingeführt. Zuvor konnten Sozialämter deutlich häufiger auf die Kinder pflegebedürftiger Menschen zurückgreifen, wenn diese die Heimkosten nicht selbst bezahlen konnten. Das führte oft zu aufwendigen Prüfverfahren und finanzieller Unsicherheit für Angehörige. Der damalige Bundessozialminister Hubert Heil (SPD) begründete die Reform damit, dass Familien durch eine Pflegebedürftigkeit bereits emotional und organisatorisch stark belastet seien und nicht zusätzlich unkalkulierbare finanzielle Risiken tragen sollten.
Der Vorstoß kommt zu einer Zeit, in der die Kosten für Pflegeplätze weiter steigen. Zuletzt mussten Pflegebedürftige bundesweit im ersten Jahr eines Heimaufenthalts durchschnittlich 3.245 Euro pro Monat aus eigener Tasche bezahlen.
Verwendete Quellen: ino/dpa
































