10.000 Euro für unnötigen PolizeieinsatzJugendlicher löst mit Spielzeugwaffe Amokalarm aus – jetzt muss er zahlen

Mit seiner Aktion versetzt er Schüler und Lehrer in Todesangst!
Ein damals 14-Jähriger löst im Herbst 2023 an einer Osnabrücker Schule einen Amokalarm aus – weil er mit einer täuschend echt aussehenden Pistole herumhantiert. Ein Gericht entscheidet jetzt: Für den Polizeieinsatz muss der Jugendliche Strafe zahlen.
Lehrer und Schüler verschanzen sich in Klassenzimmern
Die Polizei verlangt 10.000 Euro für den Großeinsatz von dem Jugendlichen. Doch die möchte er nicht zahlen. Jetzt weist das Verwaltungsgericht die Klage des Schülers ab und entscheidet: Er muss für sein Handeln tief in die Tasche greifen.
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Der damals 14-Jährige fuchtelt am 28. September 2023 auf dem Schulhof eines Osnabrücker Schulzentrums mit einer schwarzen Softair-Pistole herum. Mit dem innen rot gefärbten Lauf wirkt die Waffe täuschend echt! Ein Lehrer bemerkt die Situation aus einem Nachbargebäude und löst Amokalarm aus. Dann geht alles ganz schnell: Lehrer und Schüler verbarrikadieren sich, Türen werden verriegelt. Die Polizei rückt mit einem Spezialkommando an, Straßen werden abgeriegelt und ein Hubschrauber eingesetzt. Die Polizei nimmt den Jugendlichen und einen Freund wenig später außerhalb des Schulgeländes fest. Doch der erschreckende Vorfall hinterlässt Spuren: Viele Schüler und Lehrer müssen danach psychologisch betreut werden.
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Gericht entscheidet wieder gegen den Jugendlichen
Das Amtsgericht Osnabrück verurteilt den Jugendlichen im März 2024 wegen Störung des öffentlichen Friedens und Bedrohung. Für den Großeinsatz der Polizei soll er 10.000 Euro Strafe zahlen. Dagegen klagt der Jugendliche – erfolglos. Erneut entscheidet ein Gericht gegen den Jugendlichen. Er habe eine Gefahrenlage vorgetäuscht und die Folgen billigend in Kauf genommen, heißt es. Aus rund 15 Metern wäre die Waffe nicht von einer echten zu unterscheiden gewesen. Die Polizei hätte in diesem Fall richtig gehandelt, um Gefahren abzuwenden und das sei gebührenpflichtig.
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Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Schüler könnte immer noch Berufung beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. (ise)































