Eine Minute Stille. In Dinslaken gedenkt man heute Morgen der zwei verstorbenen Jungen. Viele können hier immer noch nicht begreifen, wie es zu dieser Tragödie kommen konnte.
Bürgermeister: "Ich hoffe nur, dass die Familien zusammen durchkommen und irgendwann wieder zurück ins Leben finden können, so schwer das auch sein wird."
"An der Unfallstelle steht ein Zelt, in dem Notfallseelsorger jederzeit ansprechbar sind", erklärt die Schulleiterin des Gymnasiums an dem die beiden Zwölfjährigen zur Schule gegangen sind. Mittwochmorgen. Drei Sechstklässler fahren mit dem Fahrrad zur Schule, als plötzlich das Auto in die Kindergruppe rast. Zwei der Jungen sterben später im Krankenhaus. Der dritte bleibt unverletzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen gegen die 47-jährige wegen fahrlässiger Tötung. Denn schon vor einem Jahr war sie am Steuer bewusstlos geworden und hatte einen Unfall verursacht. Damals wurde das Verfahren eingestellt, aber.
Staatsanwaltschaft: "Nach dem derzeitigen Stand wurde der Beschuldigten ein sogenannter Eventrekorder implantiert. Und dieser Eventrekorder dient der Aufzeichnung von Herzaktivitäten. Die Daten dieses Recorders werden nun ausgewertet."
Die Daten könnten entscheidend sein, denn im Mittelpunkt steht die Frage Gab es Warnzeichen? Und wusste die Frau, dass sie nicht hätte fahren dürfen?
Rechtsexperte, Anwalt Arndt Kempgens, erklärt: "Jeder Autofahrer, jede Autofahrerin muss vor Fahrtantritt genauestens prüfen, ob man in der konkreten Situation am heutigen Tage fahrtauglich ist oder nicht. Und wenn man sagen muss, es gab Warnzeichen, die nicht beachtet wurden, dann ist das strafbar, schlimmstenfalls sogar wegen vorsätzlicher Begehung."
Ärzte melden Fahruntauglichkeit nur in Ausnahmefällen, Aufklären müssen sie aber.
Kempgens: "Ärzte sagen Aufgrund der aktuellen Situation meine ich eigentlich, dass du Patient oder Patientin aktuell gar nicht fahrtauglich bist und auch nicht fahren darfst. Das ist kein verwaltungsrechtliches Fahrverbot. Man darf also theoretisch trotzdem fahren. Wenn aber was passiert, macht man sich strafbar."
Die Fahrerin wurde bei dem Unfall selbst schwer verletzt und ist noch nicht vernehmungsfähig.