Hier abstimmen, wie ihr die Idee findetOrganspende für alle? Was sich für Millionen Deutsche ändern könnte

In Berlin beraten Politiker aktuell intensiv über das Thema Organspende.
Mehr als 8.000 schwer kranke Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan – doch für viele von ihnen wird jede Hilfe zu spät kommen. Ändern soll das küfitg eine neue Regelung: Jeder Erwachsene soll demnach als Organspender gelten, außer er oder sie widerspricht dem ausdrücklich. Doch diese sogenannte Widerspruchslösung ist umstritten.
Organspende: So läuft es bislang in Deutschland
Aktuell gilt: Ohne Zustimmung keine Organspende. Organe dürfen einem Verstorbenen nur entnommen werden, wenn dieser zu Lebzeiten zugestimmt hat – beispielsweise über das Organspende-Register, einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung.
Fehlt eine solche Erklärung, werden die Angehörigen gefragt. Sie sollen dann im Sinne des Verstorbenen entscheiden – für Familien in einer ohnehin schweren Situation häufig eine zusätzliche emotionale Belastung.
Das Problem: Der Bedarf an Spenderorganen ist viel größer als das Angebot. Mehr als 8.000 Menschen stehen derzeit in Deutschland auf der Warteliste für eine Transplantation. Gleichzeitig werden seit Jahren jeweils weniger als 1.000 Menschen nach ihrem Tod zu Organspendern. Bedeutet: Im Schnitt sterben jeden Tag drei Menschen auf der Warteliste.
Neue Regel: Wer nicht widerspricht, wäre Organspender
Genau das soll sich mit einem neuen Gesetzentwurf ändern, über den der Bundestag am Donnerstag (24. September) erstmals diskutiert.
Der entscheidende Unterschied: Das bisherige Prinzip würde praktisch umgedreht. Künftig soll grundsätzlich jeder geschäftsfähige Erwachsene als Organspender gelten. Wer seine Organe nach dem Tod nicht spenden möchte, müsste ausdrücklich widersprechen und diese Entscheidung beispielsweise im Organspende-Register festhalten.
Hinter dem Vorstoß steht eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten aus CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken. Die Befürworter verweisen unter anderem darauf, dass Umfragen eine grundsätzlich hohe Bereitschaft zur Organspende zeigen. Viele Menschen würden ihre Entscheidung bislang aber nicht offiziell dokumentieren.
254 der insgesamt 630 Bundestagsabgeordneten haben den Antrag bereits unterzeichnet. Nach der ersten Debatte soll der Entwurf zunächst in den Ausschüssen weiterberaten werden. Eine endgültige Abstimmung könnte einige Wochen später folgen. Voraussichtlich sollen die Abgeordneten ohne Fraktionszwang und damit nach ihrem Gewissen entscheiden.
Sollte die Neuregelung beschlossen werden, ist eine längere Übergangsfrist vorgesehen. Die Widerspruchslösung soll nach den derzeitigen Plänen Anfang 2030 in Kraft treten.
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Kritiker warnen: Schweigen ist nicht automatisch Zustimmung
Doch genau bei der geplanten Umkehr setzt die Kritik an: Darf ein fehlender Widerspruch wirklich bedeuten, dass jemand nach seinem Tod mit einer Organspende einverstanden ist? Auch Gegner der Widerspruchslösung bringen deshalb einen Antrag in den Bundestag ein. Ihm haben sich laut dpa knapp 60 Abgeordnete aus CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken angeschlossen.
Sie sehen das eigentliche Problem nicht in einer mangelnden Spendenbereitschaft der Bevölkerung, sondern in der praktischen Umsetzung. Statt die Regeln grundsätzlich umzukehren, fordern sie mehr Information und Aufklärung. Menschen sollen demnach weiterhin freiwillig entscheiden, ob sie Organe spenden möchten – diese Entscheidung aber häufiger auch tatsächlich dokumentieren.
Ganz neu ist die Debatte nicht. Schon 2020 stimmte der Bundestag über die Widerspruchslösung ab – damals fand sie keine Mehrheit. Die Befürworter hoffen nun auf einen anderen Ausgang. Ihr Argument: Trotz verschiedener Maßnahmen der vergangenen Jahre bleibt der Mangel an Spenderorganen groß.
Für Millionen Erwachsene könnte sich damit künftig eine entscheidende Frage umdrehen: Statt aktiv „Ja“ zur Organspende sagen zu müssen, müssten sie aktiv „Nein“ sagen, wenn sie nach ihrem Tod keine Organe spenden möchten. (mit dpa/vho)
Verwendete Quelle: dpa


