Nach Streit auf Supermarkt-Parkplatz

18-Jähriger fährt Kind (12) an – tot!

Markierungen mit Sprühfarben und Trauerbekundungen sind zu sehen. Nach einem Streit auf einem Parkplatz soll ein 18-Jähriger einen 12 Jahre alten Jungen in Niedernhall (Hohenlohekreis) mit dem Auto verfolgt, angefahren und tödlich verletzt haben. Der Heranwachsende sei nach der Tat am Donnerstagabend festgenommen worden, teilte die Polizei mit.
Markierungen mit Sprühfarben und Trauerbekundungen sind nach dem tödlichen Vorfall auf dem Parkplatz zu sehen.
picture alliance/dpa | Marijan Murat

Ein kleines Kind ist tot!
Ein 18-Jähriger soll im Hohenlohekreis im Norden Baden-Württembergs einen Zwölfjährigen nach einem Streit mit seinem Auto angefahren haben. Das Kind starb noch am Unfallort.

Kind (12) auf Parkplatz totgefahren! Polizei nimmt 18-Jährigen fest

Aus bisher unbekannten Gründen waren ein 18-Jähriger und sein 16-jähriger Begleiter mit zwei Jungs im Alter von 12 und 13 Jahren am Donnerstagabend auf einem Supermarkt-Parkplatz in Niedernhall in Streit geraten. Als sich die beiden jüngeren Kinder auf einem Fahrrad und einem Tretroller vom Supermarkt-Parkplatz entfernten, sollen sich der 18-Jährige und sein 16-jähriger Begleiter ins Auto gesetzt, Gas gegeben und die beiden verfolgt haben. Dabei sollen sie den Zwölfjährigen auf seinem Fahrrad angefahren haben.

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Der Junge wurde bei dem Sturz so schwer verletzt, dass er noch auf dem Parkplatz starb. Der 13-Jährige blieb unverletzt. Der 18-Jährige wurde vorläufig festgenommen.

Staatsanwaltschaft wirft dem 18-Jährigen Totschlag vor

Die Staatsanwaltschaft wirft dem mutmaßlichen Täter Totschlag vor. Das teilte eine Sprecherin der Behörde mit. Ob es sich bei der Tat in Niedernhall im Hohenlohekreis auch um Mord handeln könnte, sei noch Teil der Ermittlungen, sagte die Sprecherin. Mittlerweile ist Haftbefehl gegen ihn erlassen worden.

Mit 18 Jahren zählt ein Angeklagter in Deutschland rechtlich noch zu den sogenannten Heranwachsenden. Bei ihnen entscheidet das Gericht, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht gilt. Maßgeblich ist, ob der Täter in seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleicht oder ob die Tat typisch jugendlich war. Unter Jugendstrafrecht kann Totschlag mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden, in besonders schweren Fällen auch mit bis zu 15 Jahren. Wird Erwachsenenstrafrecht angewendet, drohen für Totschlag nach dem Gesetz mindestens 5 und höchstens 15 Jahre Freiheitsstrafe.

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Bislang keine Details zum Streit und nur wenig zum Tatverdächtigen

Details zum Hintergrund des Streits und zum Tatverdächtigen können Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst nicht nennen. Auch ob sich Täter und Opfer kannten, war zunächst nicht bekannt. Nach Polizeiangaben besitzt der heranwachsende Deutsche einen Führerschein. Die Ermittlungen laufen. (jve/nlu/dpa)

Verwendete Quellen: Polizeipräsidium Heilbronn, dpa