Kind sticht auf anderes Kind ein
Messerangriff auf 13-Jährigen in Remscheid - elfjähriger Tatverdächtiger zurück bei seinen Eltern
Schon wieder ein Messerangriff, wieder ist ein Kind tatverdächtig!
Ein elf Jahre alter Junge verletzt in Remscheid am Donnerstag (22. Mai) einen 13-Jährigen mit einem Messer. Der Angreifer flüchtet zunächst. Dann wird er von der Polizei geschnappt. Mittlerweile ist das Kind zurück in der Obhut seiner Eltern.
Der junge Täter wird schnell gefasst
Der elf Jahre alter Junge ist nach dem Messerangriff auf einen 13-Jährigen in Remscheid zurück in die Obhut seiner Erziehungsberechtigten übergeben worden. Ein Sprecher der Polizei Wuppertal sagte am Freitagmorgen auf Anfrage, dass der Junge nach der Attacke im Laufe des Donnerstagabends wieder zu den Eltern gebracht worden sei.
Zu der körperlichen Auseinandersetzung sei es am gestrigen Nachmittag gegen 14.50 Uhr in der Remscheider Innenstadt gekommen, sagte der Sprecher. Die beiden Kinder hätten sich in Folge eines Konflikts in der Schule verabredet, der 13-Jährige habe zuerst einen Schlag ausgeteilt. Der Elfjährige habe den 13-Jährigen dann mit einem Küchenmesser am Bein verletzt. Zweimal soll er zugestochen haben. Entgegen ersten Angaben der Polizei konnte der verletzte Junge nach einem kurzen Krankenhausaufenthalt noch am Abend entlassen werden. Die Verletzungen seien nur leicht gewesen, so der Polizeisprecher.
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Strafanzeige gegen Elfjährigen nach Messerangriff
Der minderjährige Angreifer sei zunächst geflüchtet und später von der Polizei „angetroffen” worden, sagte der Sprecher, ohne weitere Details zu nennen. Eine Strafanzeige sei angefertigt worden. Die Kriminalpolizei ermittelt dem Sprecher zufolge weiter. Anschließend werde der Fall unabhängig vom Alter der beteiligten Personen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Vor Gericht kommt der Elfjährige aber nicht, denn er ist juristisch betrachtet noch ein Kind. In Deutschland gelten Kinder unter 14 Jahren als nicht strafmündig.
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Ob das Jugendamt weitere Maßnahmen ergreife, liege im Ermessen des Amts, sagte der Polizeisprecher. Die Polizei kann Empfehlungen aussprechen, welche Maßnahmen aus ihrer Sicht sinnvoll erscheinen. Über Konsequenzen muss dann aber das Jugendamt entscheiden .Gegen den Jungen und seine Eltern sollen keine bisherigen polizeilichen Erkenntnisse vorliegen. (nlu/dpa)