Prozess um Schaffner Serkan ÇalarKontrolleur getötet – Gericht lässt Mordanklage gegen Passagier nicht zu

Serkan C. liebte seinen Job bei der Deutschen Bahn und seine beiden Söhne. Auf der Fotomontage, die RTL zur Verfügung gestellt wurde, ist der 36-Jährige im Vordergrund zu sehen. Im Hintergrund ist die Sure Al-Baqarah, Vers 156 (2:156) aus dem Koran zu lesen: „Die, wenn sie ein Unglück trifft, sagen: ‚Wir gehören Allah, und zu Ihm kehren wir zurück.”
Serkan C. liebte seinen Job bei der Deutschen Bahn und seine beiden Söhne. Auf Wunsch der Angehörigen zeigen wir den getöteten Zugbegleiter offen.
privat

Keine Mordanklage!
Das Landgericht Zweibrücken hat den Prozess gegen den Mann, der den Schaffner Serkan Çalar getötet hat, mit einer Überraschung gestartet. Es verhandelt nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Eine Verurteilung wegen Mordes lehnen die von vornherein Richter ab. Das gab das Gericht in einer Mitteilung bekannt. Zugbegleiter Serkan Çalar starb nach der Attacke eines Fahrgastes nach einem Streit um ein fehlendes Ticket.

Beweise reichen nicht für eine Anklage wegen Mordes

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen und den vorliegenden Beweismitteln sieht das Gericht zum aktuellen Zeitpunkt keine hinreichenden Gründe für die Annahme eines Tötungsvorsatzes. Ein solcher Vorsatz ist jedoch zwingende Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Mordes, erklärt das Gericht in einer Stellungnahme. Der Angeklagte hatte den Zugbegleiter Serkan Çalar im Februar 2026 in einem Regionalzug in Rheinland-Pfalz angegriffen und tödlich verletzt.

Nach der Aktenlage geht das Gericht davon aus, dass der angeklagte Fahrgast den Schaffner zwar körperlich misshandeln oder an der Gesundheit schädigen wollte, den Eintritt seines Todes jedoch nicht beabsichtigt oder billigend in Kauf genommen hat. Da die vorgeworfene Körperverletzung den Tod des Geschädigten verursacht haben soll, kommt eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht. Der Tatbestand sieht einen Strafrahmen von drei bis zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe vor. (cko)