Neue Zahlen zur Abschiebe-Affäre568 Straftaten! Neue Vorwürfe gegen Kölner Ausländerbehörde

Stadt spricht von Kommunikationsproblemen!
Hunderte Die sogenannte „Coesfelder Liste“ bringt die Stadt Köln weiter unter Druck. Von 471 ausreisepflichtigen Menschen darauf sollen 152 seit Herbst 2024 insgesamt 568 Straftaten begangen haben. Dabei hatte eine andere Behörde Köln zuvor Unterstützung bei möglichen Abschiebungen angeboten.
Köln Abschiebungen: 152 Personen sollen 568 Straftaten begangen haben
Im November 2024 schickte die Zentrale Ausländerbehörde im Kreis Coesfeld dem Kölner Ausländeramt eine Liste mit 471 ausreisepflichtigen Menschen aus den Westbalkanstaaten. Die Behörde bot an, bei der Beschaffung notwendiger Ersatzpapiere für mögliche Abschiebungen zu helfen. Doch in Köln lief bei der Kommunikation offenbar einiges schief. Die Stadt hat inzwischen selbst Versäumnisse eingeräumt, wie unter anderem Focus Online berichtet.
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Jetzt bekommt der Fall eine neue Dimension. Nach Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeigers“ sollen 152 Menschen von der Liste seit Herbst 2024 insgesamt 568 Straftaten begangen haben. Der WDR konnte die Zahlen aus Polizeikreisen bestätigen. Demnach hat die Polizei die einzelnen Taten den jeweiligen Personen zugeordnet und die Informationen an das NRW-Innenministerium weitergegeben.
Wichtig dabei: Aus den veröffentlichten Zahlen geht bislang nicht hervor, wie viele Fälle lediglich Ermittlungsverfahren betreffen und wie viele bereits mit einer rechtskräftigen Verurteilung endeten.

Köln spricht von Kommunikationsproblemen
Der ursprüngliche Vorgang ist komplizierter, als es der Vorwurf einer schlichten „Abschiebe-Verweigerung“ vermuten lässt. Kölns Stadtdirektorin Dörte Diemert räumte eine „missverständliche und unglückliche“ Kommunikation ein. Die Stadt weist aber zurück, Abschiebungen grundsätzlich abgelehnt zu haben. Nach Angaben der Stadt wurden 2024 insgesamt 229 Menschen abgeschoben, weitere 526 reisten freiwillig aus.
Bei einem Teil der Betroffenen wollte die Ausländerbehörde demnach zunächst prüfen, ob über das Kölner Bleiberechtsprogramm eine legale Aufenthaltsperspektive möglich ist. Dieses Programm richtet sich an Menschen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wer nachhaltig integriert ist, kann unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Straffälligkeit kann dabei einem Bleiberecht entgegenstehen.
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Die neuen Zahlen dürften die Diskussion über den Umgang der Kölner Ausländerbehörde mit der „Coesfelder Liste“ trotzdem weiter anheizen. Auch die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich bereits mit dem Vorgang. Nach zwei Strafanzeigen prüft sie, ob überhaupt ein Anfangsverdacht für strafrechtlich relevantes Fehlverhalten besteht.
































