Ab 2025 kein Antrag mehr nötig!Erleichterung für Eltern – Kindergeld kommt automatisch

Bundesfinanzminister Klingbeil (SPD) zeigt sich offen dafür, Subventionen und Steuervergünstigungen um einen pauschalen Prozentsatz abzuschmelzen.
Nach der Geburt eines Kindes gebe es "Wichtigeres zu tun, als sich mit Papierkram und Behörden auseinanderzusetzen", so Finanzminister Klingbeil.
Bernd von Jutrczenka/dpa

Automatisch, unbürokratisch, schnell: So sollen Eltern ab 2027 Kindergeld erhalten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf bringt Finanzminister Klingbeil nun in den Bundestag ein. Die Reform dürfte auch den Behörden Arbeit ersparen.

Vom kommenden Jahr an sollen Eltern von Neugeborenen automatisch Kindergeld bekommen, ohne einen Antrag dafür stellen zu müssen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil in den Bundestag ein. Der SPD-Politiker rechnet damit, dass durch die Reform rund 300.000 Anträge auf Kindergeld im Jahr entfallen. Es handle sich um eine Reform, „die erst mal sehr klein klingt, aber die das Leben von Hunderttausenden Familien in unserem Land verbessern wird“, sagte der Minister.

Nach der Geburt eines Kindes gebe es „Wichtigeres zu tun, als sich mit Papierkram und Behörden auseinanderzusetzen“, sagte Klingbeil. „Die Eltern erhalten künftig das Kindergeld automatisch, sie erhalten es unbürokratisch und sie erhalten es schnell.“ Das bedeute: „Mehr Zeit fürs Baby statt für lästige Bürokratie.“

Der Bundestag verwies den Entwurf nach der Plenardebatte zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse. Nach der Verabschiedung soll das Gesetz dann im kommenden Jahr laut Bundesfinanzministerium in zwei Schritten umgesetzt werden. In einem ersten Schritt - voraussichtlich im März 2027 - soll das Kindergeld für jedes weitere Kind von Eltern, die bereits mindestens ein älteres Kind haben, ausgezahlt werden. Es geht dann an jene Person, die bisher das Kindergeld erhält. In einer zweiten Stufe - voraussichtlich im November 2027 - soll auch für erste Kinder das Kindergeld antragslos ausgezahlt werden.

Die Voraussetzungen für die Auszahlung an die Eltern von Erstgeborenen sind, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Inland wohnt, dass von diesem Elternteil eine IBAN-Kontonummer bekannt ist und dass mindestens ein Elternteil im Inland arbeitet. Das Gesetz folgt dem sogenannten „Once-only“-Prinzip („nur einmal“): Bürgerdaten, die dem Staat vorliegen, sollen nicht immer wieder neu abgefragt werden müssen, sondern für verschiedene staatliche Leistungen genutzt werden können.

Die Opposition im Bundestag bewertete Klingbeils Vorlage unterschiedlich. Von den Grünen kam Lob: „Wenn das Kindergeld in Zukunft ohne 1000 Schleifen direkt auf dem Konto der Eltern landet, dann entlastet das viele Familien“, sagte Grünen-Chefin Franziska Brantner. Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek kritisierte die Vorlage als nicht ausreichend. „Soll das wirklich alles sein im Kampf gegen Kinderarmut?“, sagte sie. Jedes fünfte Kind im Land sei armutsgefährdet. Nötig sei nun eine „echte Kindergrundsicherung“.

Der AfD-Abgeordnete Kay Gottschalk nutzte seine Plenarrede für generelle Kritik an der Auszahlung von Sozialleistungen an Menschen aus dem Ausland. „Es ist geradezu absurd, was bei unserem Kindergeld für Ausländer so abgeht“, sagte er. Die Kosten dafür seien „völlig aus dem Ruder gelaufen“. Gottschalk kritisierte eine „Alimentierung ausländischer Bürgergeldempfänger“.

Das neue Kindergeld-Verfahren sieht laut Bundesfinanzamt so aus: Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt für jedes neugeborene Kind eine Steuer-ID. Die Information über die Geburt erhält das Bundeszentralamt für Steuern von den Standesämtern über die Meldebehörden. Anschließend informiert es die Familienkasse über die Geburt eines Kindes. Für die automatische Auszahlung genügt künftig das Vorliegen einer IBAN-Kontonummer.

Wenn die Kontoverbindung bekannt ist, kann die Auszahlung laut Ministerium starten. Das Kindergeld wird an einen Elternteil ausgezahlt. Bisher müssen Eltern angeben, wer das sein soll. Für die antragslose Auszahlung bei ersten Kindern wird die Familienkasse künftig eine Auswahl treffen: Ist nur eine IBAN bekannt, wird das Kindergeld an die Person ausgezahlt, deren IBAN bekannt ist. Sind beide IBAN bekannt, wird das Kindergeld zunächst an die Mutter ausgezahlt.

Die Erfahrung habe gezeigt, dass etwa 75 Prozent der Kindergeldberechtigten weiblich sind, hieß es aus dem Finanzministerium. Die Eltern könnten aber auch eine andere Wahl treffen und diese der Familienkasse mitteilen.

Verwendete Quellen: nbr/AFP