Richterin setzt deutliches ZeichenWegen Kinderpornografie verurteilter Mann muss trotz schwerer Behinderung in den Knast

Die Fallzahlen im Kriminalitätsbereich Kindesmissbrauch liegen auf einem unverändert hohen Niveau. (Symbolbild)
Trotz seiner schweren Behinderung muss der Angeklagte ins Gefängnis.
Annette Riedl/dpa

Trotz seiner schweren Behinderung muss er in den Knast!
Das Landgericht in Kempten hat einem wegen Kinderpornografie angeklagten Mann eine Bewährungsstrafe verwehrt. Obwohl der Beschuldigte körperlich schwer beeinträchtigt sei und unter rechtlicher Betreuung stehe, müsse er nun für zwei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis, teilt das Landgericht mit.

Körperliche Behinderung schützt nicht vor Gefängnis

Der Beschuldigte sei seit einem Verkehrsunfall vor elf Jahren körperlich schwer beeinträchtigt und stehe unter rechtlicher Betreuung. Dennoch wird er seine Strafe im Gefängnis verbüßen. Die Richterin verweist auf das Leid der Opfer und setzt ein deutliches Zeichen gegen Kinderpornografie.

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Der Mann war vom Amtsgericht Lindau zu zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Er legte aber Berufung ein, damit er eine Haftstrafe von höchstens zwei Jahren bekommt. Denn nur bis zu dieser Grenze können Gefängnisstrafen in Deutschland zur Bewährung ausgesetzt werden.

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Vorsitzende Richterin betont das Leid der jungen Opfer

Doch die Vorsitzende der Strafkammer in Kempten machte in der Verhandlung klar, dass der Angeklagte keine Chance auf Bewährung bekommen werde. Denn die Opfer der Verbreitung von Kinderpornografie seien einem hohen Risiko schwerer und dauerhafter psychischer und physischer Schäden ausgesetzt, betonte die Richterin. Daraufhin zog der Angeklagte seinen Berufungsantrag zurück, sodass das Lindauer Urteil rechtskräftig wurde.

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Der zum Tatzeitpunkt 30 Jahre alte Mann war wegen der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Er hatte sich in 17 Fällen Videos mit kinderpornografischem Inhalt besorgt und weitergegeben. (ele)

Verwendete Quellen: dpa