Grausamer Ritualmord in Hessen? Frau (40) soll Freier für Heilungsritual getötet haben! 

Leichenfund in Heusenstamm
Eine Prostituierte soll in Heusenstamm, im südhessischen Landkreis Offenbach, einen Freier getötet und zerteilt haben (Archivbild).
arn, Andreas Arnold/dpa, Andreas Arnold

Sie dachte offenbar, ein Menschenopfer könne ihr Heilung bringen!
Eine 40-jährige Prostituierte soll einen Freier (63) getötet, seine Leiche zerstückelt und anschließend ein Ritual mit dem Körper durchgeführt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau zur Tatzeit psychisch krank und schuldunfähig war. Jetzt beginnt in Darmstadt das Verfahren gegen sie.

Ritualmord in Hessen? Frau soll Freier (63) getötet haben

Sie soll einen Menschen getötet haben, weil sie sich davon Heilung versprach! Am Donnerstag (15. Oktober) beginnt vor dem Landgericht Darmstadt ein Verfahren gegen eine 40-jährige Deutsche. Die Frau soll im Februar einen 63 Jahre alten Mann ermordet haben, der offenbar einer ihrer Freier war.

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Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) unter Berufung auf das Landgericht berichtet, soll die Beschuldigte als Prostituierte gearbeitet haben. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft versprach sie sich „Heilung durch die Darbietung eines Menschenopfers“. Der Vorwurf: Die Frau soll den Mann nicht nur getötet, sondern anschließend auch ein Ritual mit seinem Leichnam durchgeführt haben.

Polizei findet zerstückelte Leiche – Verdächtige an Grenze gefasst

Der Fall nimmt seinen Anfang im Februar 2026. Nach Hinweisen entdeckt die Polizei einen zerteilten menschlichen Leichnam. Bei dem Toten soll es sich um den 63-jährigen Freier handeln.

Zwei Tage nach dem grausamen Fund gelingt den Ermittlern die Festnahme der mutmaßlichen Täterin. Beamte der Bundespolizei greifen die 40-Jährige an der deutsch-polnischen Grenze auf.

Wie genau der Mann getötet wurde und welche Handlungen die Frau anschließend an seinem Körper vorgenommen haben soll, geht aus der bisherigen Mitteilung des Gerichts nicht hervor.

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Frau soll bei mutmaßlichem Ritualmord schuldunfähig gewesen sein

Besonders ungewöhnlich ist auch das Verfahren gegen die 40-Jährige. Denn die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Tat psychisch krank und deshalb schuldunfähig war.

Aus diesem Grund findet am Landgericht Darmstadt kein gewöhnlicher Strafprozess statt, sondern ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob die Beschuldigte aufgrund ihres psychischen Zustands dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden muss.

Eine solche Unterbringung kann das Gericht anordnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Für das Verfahren sind bislang fünf Verhandlungstage bis zum 24. November vorgesehen.

Ob die 40-Jährige den Mann tatsächlich im Rahmen eines Rituals getötet hat und welche Folgen das für sie haben wird, muss nun das Gericht klären. (anr)

Verwendete Quelle: dpa